Zuständigkeiten für Neobiota neu geregelt

Im Jahr 2024 hat die kantonale Verwaltung die Zuständigkeiten für gebietsfremde Arten, sogenannte Neobiota, geklärt. Dafür wurden rechtliche Anpassungen vorgenommen und eine Koordinationsstelle beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei geschaffen.

Der Weltbiodiversitätsrat IPBES hat kürzlich festgestellt, dass weltweit über 3’500 invasive gebietsfremde Arten pro Jahr Schäden von mehr als 423 Milliarden Dollar verursachen. Viele dieser sogenannten Neobiota beschleunigen das Artensterben, beeinträchtigen die Produktion von Nahrungsmitteln, den Zugang zu sauberem Wasser, die menschliche Gesundheit oder Infrastrukturanlagen.

Seit dem Jahr 2018 setzt der Kanton St.Gallen die kantonale Neophytenstrategie um. Eine wichtige Rolle übernehmen die Gemeinden, die vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei fachlich und finanziell unterstützt werden.

Im September 2024 wurden erstmals die invasive Quaggamuschel im Zürichsee sowie das erste Nest einer Asiatischen Hornisse im Kanton St.Gallen entdeckt. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei reagierte sofort –mit einem Einwasserungsverbot für Boote im Walensee einerseits sowie der Vernichtung des Nests andererseits –, um die weitere Ausbreitung dieser hochinvasiven Arten zu verlangsamen.

Um die kantonalen Aufgaben im Umgang mit gebietsfremden Arten zu optimieren, wurde im August die kantonale Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung revidiert. Damit wurden Zuständigkeitsfragen innerhalb der kantonalen Verwaltung klar definiert. Seit dem 1. Dezember 2024 kümmert sich eine Person im Amt für Natur, Jagd und Fischerei um die Koordination der verschiedenen Fachstellen und Aktivitäten im Bereich der Neobiota im Kanton St.Gallen.

Bediente Schwerpunktziele

Erhöhung Widerstandskraft Ökosysteme