Unterschriften sammeln mit E-Collecting

Der Kanton St.Gallen will im Jahr 2026 als schweizweit erster Kanton Pilotversuche für die elektronische Unterzeichnung von Referenden und Initiativen ermöglichen. Die notwendigen gesetzgeberischen und technischen Arbeiten laufen.

Über die Unterschriftensammlung für Referenden und Initiativen wurde im Jahr 2024 viel diskutiert. Allerdings aus einem wenig erfreulichen Grund: Anfang September 2024 berichteten verschiedene Medien über mutmassliche Unterschriftenfälschungen und problematische Sammelpraktiken bei eidgenössischen Volksbegehren.

Im Kanton St.Gallen sind erfreulicherweise keine Fälle von mutmasslich gefälschten Unterschriften bekannt. Zudem wird die geplante Einführung von E-Collecting massgeblich zur Verbesserung der Sicherheit des gesamten Sammelprozesses beitragen. 

Was ist E-Collecting?

E-Collecting ist das Sammeln von elektronischen Unterschriften zur Unterstützung von Volksinitiativen oder Referendumsbegehren – entweder anstelle von Unterschriften auf Papier oder in Kombination mit diesen.

E-Collecting soll das Sammeln vereinfachen. Zudem werden falsche und mehrfache Unterzeichnungen verhindert, weil die Unterschriften automatisch mit dem Stimmregister abgeglichen werden.

E-Collecting entlastet die politischen Gemeinden spürbar, da sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssen. Mit den Pilotversuchen im Kanton St.Gallen könnten erstmals in der Schweiz Erfahrungen gesammelt werden, wie gross der Aufwand für das Sammeln elektronischer Unterschriften im Vergleich zum Sammeln von Unterschriften auf der Strasse ist.

Hohe Anforderungen an die Sicherheit

E-Collecting muss erhöhten Sicherheitsanforderungen genügen. Dies gilt für die zweifelsfreie Authentifizierung der Personen, die eine Sammlung unterstützen, sowie auch für die datenschutzrechtlichen Vorgaben und die Einhaltung des Stimmgeheimnisses.

Für E-Collecting muss sich eine Person deshalb über das E-Login zuerst eindeutig authentifizieren. Hierbei wird der Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden (AGOV) verwendet. Wird ein Referendums- oder Initiativbegehren elektronisch unterzeichnet, erfolgt zudem ein automatisierter Abgleich mit dem Stimmregister. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur stimmberechtigte Personen eine Sammlung unterstützen können. Gleichzeitig wird verhindert, dass eine Person mehrere Unterschriften für die gleiche Sammlung abgeben kann.

Erfahrungen sammeln im Pilotversuch

E-Collecting soll im Pilotversuch mit einer Fixanteillösung angeboten werden. Das heisst, dass höchstens 50 Prozent der für das Zustandekommen eines Begehrens notwendigen gültigen Unterschriften in elektronischer Form gesammelt werden können. Die Regierung kann diesen Anteil durch Verordnung auf höchstens 75 Prozent erhöhen.

Mit der Möglichkeit einer Erhöhung kann die Wirkung von E-Collecting auf die direktdemokratischen Instrumente erprobt werden. Nach sieben Jahren will die Regierung dem Kantonsrat einen Bericht zu den Erfahrungen mit E-Collecting vorlegen und allenfalls rechtliche Anpassungen vorschlagen.

Ab Frühjahr 2026 im Einsatz

Die Regierung hat in Erfüllung der Motion 42.18.14 «Einführung von E-Collecting im Kanton St.Gallen» eine Gesetzesvorlage erarbeitet und hierzu im Herbst 2024 eine Vernehmlassung durchgeführt. Das Geschäft wird dem Kantonsrat auf die Frühjahrssession 2025 zugeleitet (IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative).

Parallel zu den gesetzlichen Grundlagen arbeitet der Kanton St.Gallen an der technischen Umsetzung der E-Collecting-Plattform. Die Regierung hat den Zuschlag für deren Realisierung bereits im Oktober 2023 nach einer öffentlichen Ausschreibung an die Abraxas Informatik AG erteilt.

Ab Frühjahr 2026 soll die E-Collecting-Plattform für Unterschriftensammlungen auf kantonaler Ebene zur Verfügung stehen, zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf auch für Unterschriftensammlungen im Rahmen von Referenden und Initiativen auf Gemeindeebene.