Mehr Erwerbstätige mit Schutzstatus S

Schutzsuchende aus der Ukraine erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Der Bundesrat hat die Laufzeit der geltenden Regelung im Herbst 2024 bis ins Frühjahr 2026 verlängert. Die Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S steigt stetig.

Dank des Schutzstatus S haben die Geflüchteten aus der Ukraine ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Bevor eine Person mit Schutzstatus S eine Tätigkeit im Arbeitsmarkt aufnimmt, prüft das Amt für Wirtschaft und Arbeit die Lohn- und Anstellungsbedingungen. Von Januar bis November 2024 wurden im Kanton St.Gallen 644 solche Arbeitsgesuche bewilligt. Wie bereits im Vorjahr wurden rund 10 Prozent der bewilligten Anstellungsverhältnisse übers Jahr wieder aufgelöst.

Hohe Anstellungszahlen im Kanton St.Gallen

Schweizweit waren per November 2024 insgesamt 12'019 Personen mit Schutzstatus S erwerbstätig, was einer Erwerbstätigenquote von 29,24 Prozent entspricht. Der Kanton St.Gallen nimmt im interkantonalen Vergleich der absoluten Anstellungszahlen den 4. Platz ein. Die Erwerbsquote jener Geflüchteten, die sich seit Beginn der Kampfhandlungen in der Ukraine im Februar 2022 in der Schweiz befinden, erreicht annähernd das vom Bundesrat formulierte Ziel von 40 Prozent. Die meisten Geflüchteten, die seit dem Beginn der Kampfhandlungen in der Ukraine in der Schweiz eine Stelle antreten konnten, fanden Arbeit in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder als Produktionsmitarbeitende in der Industrie.

Das Staatssekretariat für Migration SEM stellt auf seiner Website wöchentlich aktualisierte Statistiken zu den massgeblichen Kennzahlen wie Sprachkompetenzen, Berufsqualifikationen, Erwerb, Kantonszuweisung und Schutzgesuche zur Verfügung.