Arbeitsmarkt normalisiert sich

Die Zahl der Stellensuchenden ist im Jahr 2024 angestiegen. Damit folgt die Entwicklung im Kanton St.Gallen dem gesamtschweizerischen Trend.

Die Zahl der Stellensuchenden hat im November 2024 erstmals seit der Corona-Pandemie wieder die 10’000er-Grenze überschritten und bewegt sich damit auf dem durchschnittlichen Niveau der 2010er-Jahre.

Sämtliche St.Galler Wahlkreise verzeichneten im Berichtsjahr steigende Zahlen von Stellensuchenden, wobei sich der durchschnittliche Anstieg auf rund 13,5 Prozent belief. Am markantesten war der prozentuale Zuwachs im Jahresvergleich bei den jüngeren Arbeitnehmenden, am geringsten bei den 50-Jährigen und Älteren.

RAV verzeichneten weniger offene Stellen

Die Zahl der offenen Stellen, die dem RAV gemeldet wurden, lag im Jahr 2024 zwischen 2’500 und 3’400, was im Vergleich zum Vorjahr einen tieferen Wert darstellt. Die Stellenmeldepflicht (STMP) trägt massgeblich zur Entwicklung dieser Kennzahl bei. Da der Bundesrat die Liste der meldepflichtigen Berufe revidiert bzw. erweitert hat, ist für das Jahr 2025 wieder mit mehr offenen Stellen auf den RAV zu rechnen. In welchem Umfang dies geschehen wird, lässt sich indes kaum beziffern.

Anstieg bei der Kurzarbeit

Nachdem die Zahl der Voranmeldungen zur Kurzarbeit im Sommer 2022 wieder den Stand von vor der Pandemie erreicht hatte, lag dieser Wert im Jahr 2024 wieder auf überdurchschnittlicher Höhe; im Sommer 2024 belief er sich auf über 2'700 Mitarbeitende. Diese Entwicklung könnte ein Anzeichen einer konjunkturellen Abschwächung sein, die insbesondere die Industrie erfasst hat. Allerdings ist nicht auszuschliessen, dass durch die positiven Erfahrungen während der Pandemie die Schwelle zur Einreichung von Kurzarbeitsgesuchen gesunken ist.

Meldeverfahren im Vorjahreshoch

Um ihren steigenden Bedarf an Arbeits- und Fachkräften zu decken, nutzt die Wirtschaft seit jeher auch das Instrument der Zuwanderung bzw. der Personenfreizügigkeit. Kurzfristig und auch zur Befriedigung von Nachfragespitzen greifen Unternehmen gerne auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU/EFTA zurück. Diese können im Rahmen des Meldeverfahrens für maximal 90 Tage von Betrieben aus der EU/EFTA in die Schweiz entsandt werden oder für diesen Zeitraum eine Stelle bei einem Schweizer Betrieb antreten.

Im Meldeverfahren erreichten die geleisteten Arbeitstage im Jahr 2024 das Niveau des Vorjahrs. Rund 25'000 Personen aus dem Ausland traten eine Stelle bei Schweizer Betrieben an. Dazu kamen rund 15'000 Personen als Entsandte von ausländischen Betrieben sowie rund 2'500 selbständige Personen. Gesamthaft wurden durch diese Personen rund 550'000 Arbeitstage geleistet.