Neue Motorfahrzeugabgabe ab 2026
Der Kantonsrat hat in der Wintersession 2024 den IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben beschlossen. Die Inkraftsetzung erfolgt per 1. Januar 2026.
Die Strassenverkehrsabgaben im Kanton St.Gallen werden ab Januar 2026 neu berechnet. Ab dann erfolgt die Besteuerung künftig nach Gesamtgewicht und Leistung.
Die neue Regelung ist auch technologieneutral. Halterinnen und Halter von E-Fahrzeugen leisten in Zukunft mit der Motorfahrzeugabgabe einen Beitrag an die Finanzierung des kantonalen Strassennetzes. Neu werden also auch die Elektrofahrzeuge besteuert.
Pro 1'000 Kilogramm Gesamtgewicht fallen Abgaben von 182 Franken an, pro Kilowatt Leistung 1,27 Franken. Bis anhin wurden Personenwagen mit 260 Franken pro 1'000 Kilogramm besteuert. Grund für die Anpassung ist, dass künftig nicht nur potenziell strassenschädigende Effekte, sondern auch potenzielle Personenschäden bei der Besteuerung berücksichtigt werden sollen. Neu sind unter anderem auch deswegen Elektrofahrzeuge nicht mehr von der Strassenverkehrsabgabe befreit.
Mit der Einführung eines Bonus-/Malussystems können Fahrzeuge mit der Energieeffizienz-Kategorie A und B für das erste Inverkehrsetzungsjahr sowie die drei Folgejahre von einem Bonus profitieren. Im Gegenzug wird für Fahrzeuge mit der Energieeffizienz-Kategorie F und G für die gesamte Betriebsdauer ein Malus verrechnet. Ziel ist, dass Bonus und Malus ertragsneutral sind.
Die aktuellen Informationen zur neuen Motorfahrzeugabgabe werden ab Mitte Januar 2025 laufend auf der Homepage des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes veröffentlicht. Im Sommer 2025 wird zudem der neue Steuerrechner aufgeschaltet, damit sich die Kundinnen und Kunden bereits einen Überblick über die Auswirkungen auf ihre Steuerrechnung 2026 verschaffen können.