Mediation statt Jugendstrafverfahren

Eine geleitete Mediation gibt Jugendlichen die Chance, Konflikte im Zusammenhang mit Straftaten eigenständig zu lösen. Dieser Weg wurde durch die Jugendanwaltschaft des Kantons St.Gallen in den letzten Jahren erfolgreich gefördert.

Das Jugendstrafrecht sieht die Möglichkeit vor, anstelle eines Strafverfahrens eine Mediation durchzuführen. Dabei wird den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geboten, Konflikte, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, mit der Unterstützung einer neutralen Vermittlungsperson selbst zu regeln und eigene Vereinbarungen zu treffen.

Bei Mediationen in Jugendstrafsachen müssen sich die Beschuldigten mit ihren Taten und deren Folgen auseinandersetzen und Verantwortung dafür übernehmen. Was einfach scheint, ist es meistens nicht. Fehler einzugestehen und mit dem, was man ausgelöst hat, konfrontiert zu werden, ist schwierig. Aber es ermöglicht, Unrecht und Schaden in Ordnung zu bringen.

Für die Geschädigten ist es die Chance, sich einzubringen und selbst mitzubestimmen, was ihnen wichtig ist und wie das, was passiert ist, so weit wie möglich wiedergutgemacht werden kann. Das stärkt sie in ihrer Selbstwirksamkeit und in der Verarbeitung des Geschehenen. So profitieren beide Seiten von einer einvernehmlichen Lösung und der Ausgleich findet gegenüber dem Opfer und nicht primär gegenüber dem Staat statt. Lösungen, die gemeinsam erarbeitet werden, dienen auch einem nachhaltigen Rechtsfrieden.

Oft wird die Möglichkeit der Mediation den Beteiligten dann angeboten, wenn die Parteien sich kennen (Schule, Ausgang, Nachbarschaft usw.) oder wenn sich beide Seiten etwas zu Schulden haben kommen lassen. Auch wenn Beschuldigte Reue zeigen und Geschädigte Angst vor weiteren Repressionen äussern, kann eine Mediation gut geeignet sein.

Die Mediationen finden unter Leitung kompetenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendanwaltschaft statt, die sich in diesem Gebiet weitergebildet haben. Das hat sich als effizient und unkompliziert erwiesen und hat dem Mediationsverfahren auf der Jugendanwaltschaft des Kantons St.Gallen zum Durchbruch verholfen. So haben sich die Anfragen und die durchgeführten Mediationen in der Jugendanwaltschaft des Kantons St.Gallen innert der letzten sechs Jahre erfreulicherweise mehr als verdoppelt.

Wie der Publikation des Bundesamtes für Statistik vom Juni 2024 zu entnehmen ist, konnte der Kanton St.Gallen im Vergleich zu den anderen Deutschschweizer Kantonen zwischen 2020 und 2023 am zweitmeisten erfolgreiche Mediationen im Bereich des Jugendstrafrechts verzeichnen. Auch im Jahr 2024 befassten sich die Mediatorinnen und Mediatoren der Jugendanwaltschaft mit 36 Mediationsfällen. Dabei führten die Mediatorinnen mit den Parteien insgesamt 48 Vorgespräche. In 21 Fällen konnte bis Ende 2024 erfolgreich eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen werden. Dies ist eine Steigerung zum Vorjahr um weitere rund 16 Prozent.