Anstieg von Electronic Monitoring
Im Jahr 2024 kam es zu einem merklichen Anstieg von Überwachungen mittels Electronic Monitoring. Dies verdeutlicht die Relevanz dieses Angebots.
Das Amt für Justizvollzug betreibt die Vollzugstelle Electronic Monitoring (EM). Seit 2022 wurden die Überwachungsformen erweitert. Nebst den bisherigen Möglichkeiten im strafrechtlichen Bereich des Strafvollzugs, der Ersatzmassnahmen, der jugendstrafrechtlichen Massnahmen und der Kontakt- und Rayonverbote können neu auch zivilrechtliche und polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus mit Electronic Monitoring überwacht werden.
Im Jahr 2024 war ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Nachdem 2023 insgesamt 1’109 Vollzugstage mit EM zu verzeichnen waren, wurden 2024 insgesamt 1’494 Vollzugstage mittels EM vollzogen. Dies bedeutet eine Zunahme von 34 Prozent.
Der deutliche Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2024 lässt sich einerseits mit der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichts in diesem Bereich erklären. Andererseits erhöhte sich die Akzeptanz dieser alternativen Vollzugsform bei den Behörden. Mit ein Grund dafür ist, dass bisher alle im Kanton St.Gallen vollzogenen Strafvollzüge mit EM ohne grössere Abweichungen durchgeführt werden konnten.
Im Jahr 2024 konnte überdies erfolgreich die Implementierung des neuen Systems «Swiss Eagle» durchgeführt werden. Damit wurde die technische Basis geschaffen, im Bereich EM weiterhin qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten.
Bediente Schwerpunktziele
Sicherung soziale Sicherheit und Förderung Arbeitsmarktintegration