Sicherheits- und Justizdepartement

Das Sicherheits- und Justizdepartement hat im Jahr 2024 einen neuen Vorsteher erhalten: Der 48-jährige Sarganserländer Christof Hartmann trat in die Fussstapfen von Fredy Fässler, der das Amt nach rund zwölf Jahren aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig niedergelegt hatte.

Das Jahr in Grafiken

Themen

Ausblick

Mit dem Bericht «Polizeiliche Sicherheit im Kanton St.Gallen» legt das Sicherheits- und Justizdepartement den Grundstein für die strategische Weiterentwicklung der polizeilichen Sicherheit und der Kantonspolizei. Der Bericht wird von der Regierung verabschiedet und dem Kantonsrat bis Mitte 2025 zugeleitet. Zudem wird eine Totalrevision des Polizeigesetzes geprüft.

Im Hinblick auf die Neuausrichtung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit entsteht in St. Margrethen ein neues «Interventionszentrum» für insgesamt 200 bis 250 Mitarbeitende. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und der Kantonspolizei im Grenzraum hat der Bund den Kanton St.Gallen eingeladen, sich an diesem neuen Interventionszentrum zu beteiligen.


Der Bund rechnet für das Jahr 2025 mit etwas tieferen Asylzahlen wie in den vergangenen Jahren. Dennoch bleiben die Herausforderungen für die Gemeinden und den Kanton in der Unterbringung und Betreuung der Personen im Asylbereich sehr gross. Der Bund muss seine Verantwortung wieder stärker wahrnehmen und einerseits seine Pendenzen schneller abbauen, andererseits aber auch die Grenzen wieder besser schützen und kontrollieren, um vor allem die illegale Migration wirksam zu bekämpfen.

Der Bevölkerungsschutz muss für die Zukunft zielgerichtet weiterentwickelt werden. Im Rahmen eines Regierungsprojekts und unter Miteinbezug aller wichtigen Player soll daher eine Bevölkerungsschutzstrategie erarbeitet werden. Diese Arbeiten werden im Jahr 2025 aufgenommen. Auch der Schutz der kritischen Infrastrukturen muss im Kanton St.Gallen gestärkt und weiterentwickelt werden Dies ist strategisch anzugehen – deshalb soll 2025 auch ein Regierungsprojekt zur Erarbeitung einer Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen gestartet werden.

Die Grundlagen für die Strassenfinanzierung wurden 2024 geändert. Ab 1. Januar 2026 werden die Automobilistinnen und Automobilisten deshalb neue Steuerrechnungen erhalten – die einen werden mehr, die anderen weniger bezahlen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, wird der Kanton alles daransetzen, die Automobilistinnen und Automobilisten, Garagisten und weitere Betroffene transparent und bestmöglich zu informieren.