Umsetzung der Pflegeinitiative erfolgreich
Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt die Nachfrage nach Pflege- und Betreuungsleistungen. Gleichzeitig sinkt das Angebot an qualifizierten Pflegefachpersonen. Dies stellt das Gesundheitswesen vor grosse Herausforderungen.
Infolge dieser Entwicklungen lancierte der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)», die im November 2021 von Volk und Ständen angenommen wurde. Die Umsetzung der Initiative erfolgt gemäss den Vorgaben des Bundesrates in zwei Etappen. Die erste Etappe beinhaltet eine Ausbildungsoffensive, die zweite Etappe die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Stärkung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.
Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.
Das erarbeitete Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG-BFAP) bezieht sich auf die erste Etappe. Am 4. Juni 2024 hat der Kantonsrat das Einführungsgesetz erlassen. Da die geplanten Ausgaben dem obligatorischen Finanzreferendum unterliegen, wurde am 24. November 2024 über das Gesetz abgestimmt. Die St.Galler Stimmbevölkerung hat die Vorlage mit einem überwältigenden Ja von 88 Prozent angenommen. Somit tritt das Gesetz per 1. Januar 2025 mit teilweiser Rückwirkung per 1. Juli 2024 in Kraft.
Ja-Stimmen für das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
Zur Gesetzesumsetzung werden künftig die folgenden Massnahmen realisiert:
- Ausbildungsverpflichtungen
Ausbildungsverpflichtungen sind eine von mehreren Massnahmen zur Förderung der praktischen Ausbildung. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Sicherung des Personalbedarfs. Sämtliche Listenspitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen mit Betriebsstandort im Kanton St.Gallen sind daher zur Ausbildung von nicht-universitären Gesundheitsberufen verpflichtet. - Finanzielle Unterstützung von Ausbildungsbetrieben
Die Bereitstellung von Ausbildungsleistungen verursacht für die Ausbildungsbetriebe Kosten, die je nach Qualifikationsniveau variieren. Aufgrund dieser teilweise ungedeckten Kosten leistet der Kanton St.Gallen eine finanzielle Unterstützung von Listenspitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen, die Ausbildungsleistungen im Bereich der Tertiärpflege erbringen. - Ausbildungsverbunde
Ausbildungsverbunde, insbesondere über sämtliche Versorgungsbereiche hinweg, sind ein wichtiger Pfeiler zur Etablierung und Ausweitung der Ausbildungstätigkeit in den Betrieben. Zur Gründung und zur nachhaltigen Organisation von Ausbildungsverbunden gewährleistet der Kanton St.Gallen daher eine finanzielle Unterstützung. - Ausbildungsbeiträge für Pflegestudierende
Zur Förderung der Ausbildung auf Tertiärstufe leistet der Kanton St.Gallen einen Ausbildungsbeitrag für Pflegestudierende. Zur Sicherung ihres Lebensunterhalts erhalten sowohl Studierende der Höheren Fachschule (HF) als auch der Fachhochschule (FH) einen finanziellen Beitrag. - Finanzierung von Wiedereinstiegskursen
Wiedereinsteigende leisten einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege. Für eine gelingende Rückkehr in die Pflege wird der Besuch eines Wiedereinstiegskurses finanziert.
Die Regierung ist überzeugt, mit diesen Massnahmen wesentlich zur Förderung der Ausbildungstätigkeit in der Pflege und damit zur Sicherstellung des Bedarfs an qualifizierten Pflegefachpersonen beizutragen.