Pferde bei Grenzübertritt kontrolliert
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat bei zwei Schwerpunktkontrollen am Grenzübergang Au SG 117 Pferde, die Transportierenden und deren Fahrzeuge kontrolliert. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit.
Um lebende Tiere über Landesgrenzen hinweg transportieren zu dürfen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diesen Bedingungen liegen die schweizerischen und europäischen Tierschutz- und Tierseuchengesetze sowie die entsprechenden Verordnungen zugrunde.
Die Transportierenden müssen über die notwendigen Ausbildungen verfügen. Die Fahrzeuge haben den gültigen Vorschriften zu entsprechen und der Transport muss bezüglich Herkunft, Weg und Ziel vorgängig dokumentiert sein. Zudem ist eine Exportbescheinigung vorgeschrieben, in der die Transportfähigkeit und der Gesundheitszustand des Tiers festgehalten sind (TRACES-Dokument).
Das Augenmerk der Schwerpunktkontrollen am Grenzübergang Au SG lag auf folgenden Punkten:
- Vorliegen der TRACES-Dokumente
- Mitführen der entsprechenden Equidenpässe
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte
- Transportbewilligung Typ 1 oder Typ 2
- Zustand der Fahrzeuge
Anlässlich einer Schwerpunktkontrolle im Mai prüfte das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in Zusammenarbeit mit dem Zollpersonal 83 Pferde, die entsprechenden Dokumente und die eingesetzten Transportfahrzeuge. Speziell fiel an diesen zwei Tagen auf, dass die Transportierenden für 80 Prozent der Pferde kein TRACES-Dokument vorlegen konnten.
Im September wurden an gleicher Stelle erneut Pferdetransporte kontrolliert. Bei dieser Kontrolle wurden weitere 34 Pferde, die entsprechenden Dokumente und die eingesetzten Transportfahrzeuge überprüft. Im Gegensatz zum ersten Einsatz im Mai konnten die Transportierenden diesmal für knapp 80 Prozent der Pferde ein TRACES-Dokument vorlegen.

Im Rahmen beider Kontrollen hat das Amt die Tierhaltenden und die Transportierenden über die gültigen Transportvorschriften informiert und ihnen aufgezeigt, wie sie die notwendigen Nachweise, Bewilligungen und Dokumente erhalten können. Damit die Reise nicht unterbrochen werden musste, haben die anwesenden amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte jeweils eine Veterinärbescheinigung des Kantons St.Gallen für die vorübergehende Verbringung von Equiden ausgestellt. Da die Pferde an ein Reitturnier transportiert wurden und im Verlauf der nächsten Tage in die Schweiz zurückkehren sollten, konnte in Absprache mit den zuständigen Behörden des Bundeslands Vorarlberg diese pragmatische Lösung umgesetzt werden.
Weitere Informationen betreffend Ein- und Ausfuhr von Pferden.