Neues Gesundheitsgesetz verzögert sich

Das «neue» Gesundheitsgesetz nimmt das umfassendere Verständnis von Gesundheit und Gesundheitswesen in den allgemeinen Bestimmungen auf. Die Ansätze der integrierten Gesundheitsversorgung sollen vervollständigt werden. Aufgrund dieser komplexen Ansprüche an das Gesetzesvorhaben kommt es zu Verzögerungen bei dessen Erarbeitung.

Die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes verzögert sich um mindestens ein Jahr. Der Einbezug der vielfältigen Aspekte des modernen Gesundheitswesens und der verschiedenen Anspruchsgruppen ist arbeitsintensiv. Zudem mussten die personellen Ressourcen prioritär für die Umsetzung der Pflegeinitiative eingesetzt werden.

Der Gesundheitsbegriff hat sich im Lauf der Zeit weiterentwickelt und berücksichtigt heute mehrere Dimensionen des Wohlbefindens. Früher wurde Gesundheit vor allem als das Fehlen von Krankheit und Gebrechen verstanden, während heute ein umfassenderes Konzept anerkannt ist, das körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden einschliesst.

Das Verständnis des Gesundheitswesens hat sich ebenfalls erweitert. Neben dem Schutz der Gesundheit und deren Wiederherstellung im Rahmen des Gesundheitsversorgungssystems wird heute auch die Gesundheitsvorsorge mit Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung als integraler Bestandteil des Gesundheitswesens betrachtet. Damit ist die Auffassung verbunden, dass das Individuum stärker eine aktive Rolle in der Selbstverantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen soll. Dafür muss das Gesundheitswesen jedoch zunehmend mehr in die Gesundheitskompetenz des Einzelnen investieren.