Gemeinsame Spitalplanung Rehabilitation ARAISG

Nachdem die drei Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen für den Bereich Akutsomatik gleichlautende Spitallisten erlassen haben, erarbeiteten sie auch für den Bereich Rehabilitation eine gemeinsame Spitalplanung.

Die gemeinsame Spitalplanung ARAISG ist mit zahlreichen Neuerungen verbunden. Erstmals wurde die Rehabilitationsplanung durch drei Planungskantone gemeinsam realisiert. Die Kantone legten gleichlautende Anforderungen für die Aufnahme in die drei Spitallisten fest. Ausserdem erarbeiteten sie ein für alle verbindliches Bewerbungsverfahren und einen gemeinsamen Planungsbericht.

Neu kommt eine vom Kanton Zürich entwickelte Leistungsgruppensystematik zur Anwendung. Sie ist wesentlich differenzierter als die bisherigen Leistungsgruppensystematiken der drei Planungskantone. Dadurch sind die Anforderungen an die Rehabilitationskliniken spezifischer auf den Behandlungsbedarf der jeweiligen Patientengruppen zugeschnitten.

Versorgungsregionen und Rehabilitationskliniken der Planungsregion ARAISG (Quelle: Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen)

Die neue Leistungsgruppensystematik ermöglicht die Konzentration spezialisierter Leistungen zur Erhöhung von Wirtschaftlichkeit und Qualität. Leistungsaufträge in Leistungsgruppen, die eine Spezialisierung der Infrastruktur, der Kenntnisse und der Fähigkeiten erfordern, werden nur wenigen Rehabilitationskliniken erteilt. In allen Leistungsgruppen werden zudem Mindestfallzahlen eingeführt. 

Bis anhin konnten Leistungsaufträge im Kanton St.Gallen an ein Unternehmen vergeben werden. Neu werden sie den einzelnen Standorten eines Unternehmens erteilt. Eine Verschiebung von Leistungen innerhalb der Gruppe ist nicht mehr ohne Anpassung der Spitalliste möglich.