Bekämpfung der Moderhinke gestartet

Die Schafkrankheit Moderhinke wird neu national bekämpft. Im Kanton St.Gallen sind die Bekämpfungsmassnahmen erfolgreich angelaufen. Sie werden vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen koordiniert.

Im Oktober 2024 ist die nationale Kampagne zur Bekämpfung der Schafkrankheit Moderhinke gestartet. Schätzungsweise in jeder vierten Schafhaltung in der Schweiz leiden Tiere derzeit an dieser schmerzhaften und ansteckenden Krankheit. Ziel der Bekämpfungsmassnahmen ist, die Häufigkeit innerhalb von fünf Jahren so weit zu senken, dass weniger als ein Prozent der Schafhaltungen davon betroffen sind. Im Kanton St.Gallen koordiniert das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen die Bekämpfungsmassnahmen.

Was ist Moderhinke?

Die Krankheit Moderhinke wird durch das Bakterium Dichelobacter nodosus verursacht, das in den Klauen von Schafen vorkommt und dort eitrige Entzündungen verursacht. Der Erreger wird von Tier zu Tier übertragen und bleibt bei geeigneten Verhältnissen in der Umgebung und auch auf Wiesen bis zu vier Wochen ansteckend. Die schmerzhafte Klauenentzündung führt dazu, dass die Tiere häufig lahmen und hinken. Erkrankte Tiere grasen typischerweise auf den Vorderknien. Oft magern sie ab und geben weniger Milch.

In den nächsten fünf Jahren werden alle Schweizer Schafbetriebe einmal jährlich (jeweils im Winterhalbjahr) auf den Moderhinke-Erreger untersucht. Dies gilt auch für die rund 1’000 Schafhaltungen im Kanton St.Gallen. Hier erfolgt die Beprobung der Herden entweder durch den Bestandestierarzt, die Bestandestierärztin oder einen Probenehmer bzw. eine Probenehmerin des kantonalen Veterinärdienstes. Für die Koordination der Probenahmen hat das Amt eine auf fünf Jahre befristete Teilzeitstelle geschaffen. Die Probenahmen und Laboruntersuchungen werden über die kantonale Tierseuchenkasse und zusätzliche Beiträge der Schafhalter finanziert. 

Schafbestände, in denen der Erreger nachgewiesen wurde, werden vom kantonalen Veterinärdienst vorübergehend gesperrt: Es dürfen keine Tiere in andere Tierhaltungen, auf Märkte oder Ausstellungen gebracht oder von dort aufgenommen werden. Alle Schafe der Herde müssen saniert werden, wofür die Schafhaltenden zuständig und verantwortlich sind. Das Landwirtschaftliche Zentrum SG in Salez steht ihnen beratend zur Seite.

So werden erkrankte Herden behandelt

Zur Behandlung werden den Schafen in der Regel zunächst die Klauen geschnitten. Danach werden die Klauen der Tiere zweimal wöchentlich in einem desinfizierenden Klauenpflegemittel gebadet. Im Normalfall kann die Herde nach vier bis sechs Wochen erneut auf den Erreger getestet werden. Wird dann kein Erreger mehr nachgewiesen, gilt der Betrieb als saniert und der Veterinärdienst hebt die Sperre auf. Der Betrieb muss sich jedoch vor einer Reinfektion schützen und bei einem Zukauf neuer Tiere darauf achten, dass diese aus einem Moderhinke-freien Betrieb stammen.

In der Vergangenheit erfolgte die Bekämpfung der Moderhinke auf freiwilliger Basis und nur in Einzelbetrieben. Um eine koordinierte Bekämpfung zu ermöglichen, änderte der Bund auf den 1. Oktober 2024 die gesetzlichen Grundlagen und stuft die Krankheit neu schweizweit als «zu bekämpfende Tierseuche» ein. Im Kanton St.Gallen ist die erste Beprobungssaison erfolgreich angelaufen. Zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 16. Dezember 2024 wurden 327 Schafbetriebe beprobt. In 65 Betrieben wurde der Erreger der Moderhinke nachgewiesen, 262 Betriebe waren frei. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Auswahl der am Anfang der Kampagne beprobten Schafhaltungen nicht repräsentativ ist für die Gesamtheit der Haltungen im Kanton.

Bediente Schwerpunktziele

Erhöhung Widerstandskraft Ökosysteme