Strategische IT-Projekte Steuerbereich
Das Steueramt hat 2024 weitere Schritte in Richtung Digitalisierung gemacht. Davon profitieren direkt auch die Kundinnen und Kunden, die ihre Steuerdeklaration ohne Unterschrift und volldigital einreichen können.
Für die Deklaration von Erbschaften und Schenkungen sowie der Grundstückgewinnsteuer steht seit Mitte 2024 ein modernes digitales Kundenportal zur Verfügung. Die Steuererklärungen mitsamt ihren digitalen Beilagen können online ohne Unterschrift eingereicht werden. Die vollständig elektronische Übermittlung an das kantonale Steueramt erfolgt auf sicherem, verschlüsseltem Weg.
Mit der Einführung des neuen Kundenportals wird auf den Versand der Steuererklärungsformulare bei der Grundstückgewinnsteuer sowie auf die Nachlassformulare bei der Erbschaftssteuer mit den entsprechenden Wegleitungen verzichtet.
Start der Arbeiten zur Einführung einer St.Galler Online-Deklaration
2024 wurden die Projektarbeiten zur Einführung der Online-Steuerdeklaration für Privatpersonen und Firmen fortgeführt. Der bestehende Download der «eTaxes»-Steuerdeklaration ist zwar sehr beliebt. Die Applikation ist jedoch bereits mehr als 20 Jahre alt und technisch nicht mehr State of the Art.
Eine kundenfreundliche, moderne und sichere Web-Lösung wird ab Januar 2026 das Ausfüllen und Einreichen der Steuerdeklaration für Privatpersonen und Firmen im Kanton St.Gallen erleichtern. Dadurch entfallen die bisherigen Installationen und Updates. Die Lösung ist auf jedem Gerät mit Browser und Internet nutzbar.
Im Steueramt wurden 2024 gleichzeitig drei strategische IT-Projekte vorangetrieben.
IT Steuern SG+ – Nachtragskredit bewilligt
Die IT-Strategie des kantonalen Steueramts sieht die Beschaffung einer Gesamtlösung Steuern vor. Der Kantonsrat hat dem für die Realisierung notwendigen Nachtragskredit in der Frühjahrssession 2024 zugestimmt. Trotz dieser Mehrkosten lohnt sich das Vorhaben aus betriebswirtschaftlicher Sicht, da der künftige Betrieb wesentlich günstiger ausfällt als bisher angenommen. Offen ist indessen noch die Beschwerde gegen die Vergabe dieses Vorhabens beim Verwaltungsgericht.