Public Corporate Governance 2024
Im Jahr 2024 fanden die Erneuerungswahlen 2024/2028 für die dem Kanton zustehenden Sitze in den obersten Leitungsorganen von Organisationen mit kantonaler Beteiligung statt. Zudem wurden mehrere Eigentümer- bzw. Mitgliedschaftsstrategien erlassen.
An ihren konstituierenden Sitzungen im Mai 2024 hat die Regierung die St.Galler Vertretungen in den verschiedenen Organisationen mit kantonaler Beteiligung gewählt. Bei 44 Organisationen mit kantonaler Beteiligung wurden insgesamt 103 Personen wiedergewählt und 28 Positionen neu besetzt.
Auf die neue Amtsdauer hin trat der III. Nachtrag der Vergütungsverordnung in Vollzug. Mit diesem Nachtrag wurde der Geltungsbereich der Vergütungsverordnung präzisiert sowie die Vergütungsansätze sowohl für das Präsidium als auch für die einzelnen Mitglieder im obersten Leitungsorgan der kantonalen öffentlich-rechtlichen Anstalten justiert.
Die Regierung hat im Jahr 2024 zwei neue Eigentümerstrategien und eine neue Mitgliedschaftsstrategie erlassen.
Neue Eigentümer- und Mitgliedschaftsstrategien
Im Jahr 2024 wurden von der Regierung drei neue Eigentümer- und Mitgliedschaftsstrategien verabschiedet:
- die Eigentümerstrategie für die Olma-Messen St.Gallen AG
- die Mitgliedschaftsstrategie für die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen
- die Eigentümerstrategie für die Steinbruch Starkenbach AG
Die Regierung hat die Eigentümerstrategie für die St.Galler Kantonalbank AG aktualisiert und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst.
Die Eigentümerstrategie für die Olma-Messen St.Gallen AG und die Mitgliedschaftsstrategie für die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen wurden zusammen mit der Stadt St.Gallen verfasst.
Die anlässlich der Auslagerung des Steinbruchs aus der kantonalen Verwaltung gegründete Steinbruch Starkenbach AG ist in vollständigem Besitz des Kantons St.Gallen.
Überprüfung Kleinstbeteiligungen
Zu den im Beteiligungsspiegel aufgeführten Organisationen ist der Kanton an einigen wenigen weiteren Institutionen in geringem Umfang rein finanziell beteiligt. Dieses kantonale Engagement in Form von Halten von Aktien oder Anteilscheinen wird einmal je Amtsdauer einer Prüfung unterzogen. Diese Überprüfung fand im Verlauf des Jahres 2024 statt – mit dem Ergebnis, die Aktien und Anteilscheine weiterhin im Portfolio zu führen.