Projekt WILWEST wurde optimiert
Das Projekt WILWEST wurde 2024 weiterentwickelt und optimiert. Zudem haben die Kantone St.Gallen und Thurgau die Grundlagen für den Grundstücksverkauf erarbeitet und die Vorlagen den beiden Kantonsparlamenten zugeleitet.
Die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen hatten im September 2022 den Sonderkredit für die Arealentwicklung WILWEST abgelehnt. Aus der Überzeugung, dass die Ablehnung des Sonderkredits in St.Gallen kein grundsätzliches Nein zum Vorhaben war, haben die Regierungen der beiden Kantone St.Gallen und Thurgau den Dialog mit den Fraktionen der kantonalen Parlamente aufgenommen.
Ziel war es, Verbesserungspotenziale zu identifizieren und damit dem aus Sicht aller Projektpartner beispielhaften raumpolitischen Vorhaben zum Durchbruch zu verhelfen.
Nachhaltigkeit des Vorhabens weiter verbessert
Die Projektpartner haben die Kritikpunkte aus dem Abstimmungskampf im Jahr 2023 aufgenommen und das Vorhaben einer externen Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen. Diese hat ergeben, dass WILWEST punkto Nachhaltigkeit bereits ein sehr hohes Niveau erreicht. Dennoch wollen die beteiligten Akteure das Projekt u.a. mit folgenden Massnahmen nochmals verbessern:
- Nachhaltiger Umgang mit dem Kulturland und Boden: über bessere Ausnutzung, weniger Flächenversiegelung, zusätzliche Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St.Gallen
- Nachhaltige Mobilität: weniger Autoverkehr und weniger Parkplätze
- Anpassung an die Klimaveränderung und Förderung der Biodiversität: über mehr Grünraum und mehr Wasserflächen
- Nachhaltiger Betrieb des Areals: über Adressbildung und positive Wahrnehmung des Areals in allen Phasen des Projekts sowie Nutzungssteuerung
Durchführung einer Zertifizierung des Areals nach dem Standard «Nachhaltiges Bauen Schweiz»
Zusätzliche freiwillige Kompensation von Fruchtfolgeflächen
Die Regierungen der Kantone St.Gallen und Thurgau haben 2024 die Botschaften zum Grundstücksverkauf WILWEST ausgearbeitet und im Oktober 2024 zuhanden ihrer kantonalen Parlamente verabschiedet. Beide Kantone informierten gleichzeitig über das geplante Vorgehen, das den Weg für die Weiterführung des Projekts WILWEST ebnen soll.
Ein entscheidender Teil des optimierten Projekts WILWEST ist die freiwillige Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St.Gallen zusätzlich zur bundesrechtlich vorgeschriebenen Kompensation von rund 18 Hektaren im Kanton Thurgau. So sollen geeignete Böden aufgewertet und ein Beitrag zur Ernährungssicherung geleistet werden. Für diese Massnahmen beantragt die Regierung einen Sonderkredit von 3,8 Mio. Franken.
Kanton St.Gallen verkauft Grundstück
Da die ursprünglich vorgesehene Entwicklung des Wirtschaftsareals WILWEST durch den Kanton St.Gallen nicht mehr möglich ist, will die St.Galler Regierung die im Eigentum des Kantons St.Gallen stehenden Grundstücke auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Münchwilen an den Kanton Thurgau verkaufen.
Der Verkaufspreis beträgt rund 20,3 Mio. Franken. Davon abzuziehen sind die Kosten für die bundesrechtlich geforderte Kompensation von Fruchtfolgeflächen auf dem Gebiet des Kantons Thurgau von 7,6 Mio. Franken sowie die Kosten für die Mehrwertabgabe von 2,4 Mio. Franken.

Im Falle der Genehmigung des Grundstücksverkaufs wird der Kanton Thurgau in einem nächsten Schritt einen Investorenwettbewerb ausschreiben, um geeignete Partner für die Entwicklung von WILWEST zu finden. Das Grundstück WILWEST wird dabei gemäss den Zonenvorschriften der kantonalen Nutzungszone entwickelt. Dies gewährleistet, dass alle Bauprojekte die Ziele von WILWEST in Bezug auf Nachhaltigkeit, ökologische Verträglichkeit und regionale Bedürfnisse berücksichtigen.
WILWEST – ein innovatives Gesamtvorhaben
WILWEST ist ein gemeinsames Vorhaben der Kantone Thurgau und St.Gallen sowie der Gemeinden der Regio Wil. Aus Sicht der Regierungen St.Gallen und Thurgau ist WILWEST ein innovatives und nachhaltiges Gesamtvorhaben. Mit dem Projekt sichert sich die Ostschweiz einen Ort, wo Arbeiten, Wohnen und Freizeit ohne lange Pendelwege möglich sind. WILWEST ist zudem ein unverzichtbares Element des Agglomerationsprogramms Wil. Nur damit sind die verkehrlichen Massnahmen wie neue Bahn- und Bushaltestellen, neue Velo- und Fusswege sowie der neue Autobahnanschluss und damit die Verkehrsentlastung der Stadt Wil und der umliegenden Thurgauer Gemeinden möglich.