Finanzdepartement

Die Aufgaben und Projekte des Finanzdepartementes sind in vielen Bereichen verwaltungsintern ausgerichtet. Im Jahr 2024 verfolgte das Finanzdepartement die folgenden Ziele: eine neue HR-Strategie, eine gelebte Unternehmenskultur mit motivierten Mitarbeitenden, die Umgestaltung der HR-Strukturen sowie den verstärkten Einsatz moderner Arbeitsformen verbunden mit zeitgemässer IT-Infrastruktur.

Das Jahr in Zahlen

0

2024

Anzahl an der Firewall abgewehrte kritische Cyberangriffe

0

2024

Anzahl abgewehrte Mail-Angriffe (Malware/Phising)

0

2024

Anzahl via separate Schutz-Abwehrlösung abgewehrte Vorfälle

Die fortschreitende Digitalisierung hat nicht nur Unternehmen, sondern auch Behörden und kritische Infrastrukturen verstärkt in den Fokus von Cyberkriminellen gerückt. Besonders alarmierend war der deutliche Anstieg von Phishing- und Betrugsversuchen, die gezielt Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungsstellen ins Visier nahmen.

Ein zentraler Meilenstein im Jahr 2024 war die erfolgreiche Einführung des Sicherheitsmonitorings (SIEM/SOC as a Service). Dies ermöglicht die Echtzeit-Erkennung von Bedrohungen und eine schnellere Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.

Themen

Ausblick

Im Jahr 2025 wird die Regierung die Massnahmen für die Konsolidierung des Kantonshaushalts erarbeiten und mit der Finanzkommission und dem Kantonsrat beraten (Entlastungspaket 2026). Im Zentrum steht dabei die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Kantons, wie es auch im Finanzleitbild verankert ist.

Das Finanzdepartement wird als bedeutendes strategisches Vorhaben auch die Arbeiten im Programm «Weiterentwicklung Rechnungswesen und Finanzmanagement» aufnehmen, dies basierend auf den umfassenden Vorbereitungsarbeiten aus den Jahren 2023 und 2024. Zentral sind dabei die folgenden Stossrichtungen: Optimierung der Prozesse und der Organisation im Rechnungswesen, Weiterentwicklung der technischen Systeme auf Basis der ERP-Strategie, Weiterentwicklung der Rechnungslegung und Aktualisierung der finanzrechtlichen Grundlagen.

Im Personalbereich sollen mit dem IV. Nachtrag zum Personalgesetz die personalrechtlichen Grundlagen geschärft werden. Der IV. Nachtrag fokussiert auf folgende vier Themenbereiche und soll vor allem die Anstellungsbedingungen überprüfen: Lohn und Lohnbestandteile, Kündigungsschutz/Lohnfortzahlung, Fort- und Weiterbildung sowie Flexibilisierung der Arbeitsmodelle. Der Projektplan sieht vor, dass die konzeptionellen Arbeiten bis Mitte 2025 abgeschlossen werden. Anschliessend starten das interne Mitberichtsverfahren, die Konsultation der Generalsekretäre- sowie Personalverbändekonferenz und auch die Absprachen mit den selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten. Im Anschluss daran wird die externe Vernehmlassung eröffnet.

Im Bereich der IT wird gemeinsam mit den Gemeinden ein Zielbild für die IT des Kantons St.Gallen im Jahr 2030 erarbeitet. Dieses soll handlungsleitend für die Weiterentwicklung der kantonalen und kommunalen IT sein. Das Steueramt plant, die verschiedenen IT-Vorhaben weiterzuführen (IT-Steuern SG+, neue Online-Steuererklärung).