Solaranlagen in geschützten Ortsbildern
Der Kanton hat mit den Gemeinden eine neue Bewilligungspraxis eingeführt. So kann das Potential der Solarenergie in Zonen mit geschützten Ortsbildern besser genutzt werden, ohne die wesentlichen Schutzziele der Denkmalpflege stark zu beeinträchtigen.
Der Schutz von Kulturdenkmälern und die Förderung erneuerbarer Energien sind zwei gleichwertige Interessen. Obwohl nur wenige Prozente des Gebäudebestands von Denkmalschutz-Auflagen betroffen sind, zeigte sich in den letzten Jahren, dass die Gewichtung der Schutz- gegenüber den Energieinteressen zunehmend zu einer Unzufriedenheit mit dem Bewilligungsverfahren und der geltenden Praxis führte.
Das Departement des Innern hat sich deshalb mit der Energiebranche, den Planenden und den Gemeinden ausgetauscht und in einem Projekt unter Federführung der Energieagentur eine neue Bewilligungspraxis entwickelt.
Differenziertes Vorgehen
Die neue Praxis orientiert sich grundsätzlich am Wert der Dachlandschaft. Es wird unterschieden zwischen einzigartigen Dachlandschaften, solchen von hohem Wert und solchen mit einem gewissen Wert. Diese Festlegung nimmt die Denkmalpflege in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und basierend auf den bestehenden Inventaren vor. Das Resultat wird einfach und übersichtlich mit einem Ampelsystem dargestellt.
- Grün steht für «Dachlandschaften mit einem gewissen Wert». Das sind v.a. Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von lokaler Bedeutung: Neu genügt hier eine einfache Meldung an die Baubehörde. Die Anforderungen beschränken sich auf einfach realisierbare Gestaltungsvorschriften.
- Orange steht für «Dachlandschaften mit einem hohen Wert». Das sind Einzelobjekte von kantonaler Bedeutung und wichtige Ortsbilder: In diesen Gebieten ist auch künftig ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig.
- Rot steht für «einzigartige Dachlandschaften». Das sind vor allem Altstädte, besonders herausragende Dorfkerne oder Schlosslandschaften: Da hier der ungeschmälerte Erhalt der historischen Dachlandschaft im Vordergrund steht, stellen Fotovoltaik-Anlagen in der Regel eine zu starke Beeinträchtigung dar. Ausnahmen sind für Anlagen denkbar, die nicht einsehbar sind.
Im Juni 2024 haben die Regierung und der Verband St.Galler Gemeindepräsidien die Regelung gutgeheissen und den Gemeinden zur Einführung empfohlen. Schon 48 der 75 Gemeinden haben dies getan.
Karte erstellt
Im Übrigen hat die Abteilung Geoinformation des Bau- und Umweltdepartementes eine online einsehbare Karte erstellt. Sie wird laufend ergänzt und ermöglicht Planenden und Eigentümerschaften eine rasche Orientierung über allfällige Auflagen aus Gründen des Ortsbildschutzes.
Dort, wo nötig, kann von Anfang an zusammen mit der Denkmalpflege nach einer Lösung gesucht werden, wobei in vielen Fällen künftig auch gut eingepasste Aufdach-Anlagen möglich sein werden. Insgesamt können mit der neuen Regelung mehr Fotovoltaik-Anlagen installiert werden als bisher, vor allem aber sind die Abläufe transparenter und schneller.
Nur bei rund 3 Prozent der Gebäude im Kanton sind bei Photovoltaik-Anlagen Gestaltungsauflagen der Denkmalpflege zu berücksichtigen.
Bediente Schwerpunktziele
Förderung erneuerbare Energien und Sicherstellung der Energieversorgung