Neuaufteilung bei Alter und Pflege

Ab 2025 ist das Departement des Innern für die Alterspolitik und das Gesundheitsdepartement für die stationäre Langzeitpflege zuständig. Damit nutzt der Kanton Synergien und die bedürfnisorientierte Alterspolitik kann vorangetrieben werden.

Bis anhin teilten sich das Gesundheitsdepartement (Spitex und Spital) und das Departement des Innern (Betagten- und Pflegeheime, Tages- und Nachtstrukturen sowie Hospizbetriebe) die Aufgaben im Bereich der ambulanten und stationären Pflege. Im Rahmen des Regierungsprojekts zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes erfolgte eine Überprüfung der bisherigen Aufgabenteilung. Es wurden verschiedene Varianten für eine künftige Zuteilung geprüft. Ausserdem erfolgte eine externe Analyse mit Hilfe von Einzelinterviews mit zentralen Akteurinnen und Akteuren.

Verschiebung der Zuständigkeit

Im März 2024 entschied die Regierung, den Bereich Pflege und Betreuung im Gesundheitsdepartement und damit näher an den Kernaufgaben der Gesundheitsvorsorge und -versorgung sowie an den medizinischen und pflegewissenschaftlichen Fragestellungen anzusiedeln.

Gleichzeitig verbleibt die Gesamtverantwortung für die Alterspolitik beim Departement des Innern. Dies umfasst neben der sozialraumorientierten Alterspolitik und der Vernetzung auch Aspekte der Planung, insbesondere die integrierte Angebotsentwicklung (abgestimmte Planung der Leistungen im Altersbereich).

Länger zuhause wohnen

Das Departement des Innern erhält durch die neue Aufgabenteilung einen stärkeren Fokus auf die kantonalen Aufgaben im Bereich der Alterspolitik. Zukünftig stehen mehr die Themen im Vordergrund, die älteren Menschen ein möglichst langes Verbleiben im bisherigen Wohnumfeld ermöglichen sollen. Das sind u.a. die Bereiche der Betreuung und Beratung, mit denen ein zu früher Heimeintritt verhindert werden soll.

Dem Departement des Innern kommt insbesondere das Know-how im Bereich der Sozialraumorientierung, der Schnittstellenarbeit mit den Gemeinden, dem Bereich Behinderung und der sozialen Sicherung zugute. Angesichts der demografischen Entwicklung ist dem Staatsziel der sozialen Integration v.a. im Hinblick auf den wachsenden älteren Bevölkerungsanteil besondere Aufmerksamkeit zu schenken. 

Entwicklung der älteren und alten Bevölkerung im Kanton St.Gallen
Quelle: Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen (aus dem Bericht «Gestaltungsprinzipien der Alterspolitik»)

Neuer Förderkredit

Den Rahmen für die kantonale Alterspolitik bilden die «Gestaltungsprinzipien der Alterspolitik». Die laufenden Arbeiten an deren Umsetzung u.a. in Form eines Aktionsplans werden vorangetrieben. Mit der Einführung des kantonalen «Förderkredits Alter» konnte das Departement des Innern im Jahr 2024 bereits eine Massnahme umsetzen.

Der Förderkredit unterstützt Projekte, die einen Beitrag zur Verbesserung der Angebotsgestaltung für Menschen im Alter leisten. Engagierte Personen und Organisationen erhalten eine Anschubfinanzierung für innovative Projekte, die einen direkten Nutzen für die ältere Bevölkerung bringen.

Mit dem «Förderkredit Alter» sollen innovative alterspolitische Projekte unterstützt werden. Quelle: Förderkredit Alter | sg.ch 2024
Mit dem «Förderkredit Alter» sollen innovative alterspolitische Projekte unterstützt werden.

Das Departement des Innern widmet sich im Bereich Alter auch verstärkt der Weiterentwicklung der integrierten Angebotsgestaltung und eines datengestützten Bedarfsplanungstools. Auch die kantonale Demenzstrategie sowie die Aufsicht über die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die in der kantonalen Pflegeheimliste aufgeführt sind, stehen im Fokus.

Erklärvideo Umsetzung der Gestaltungsprinzipien der Alterspolitik 2023