Missbrauch in Religionsgemeinschaften

Die St.Galler Konferenz zu Fragen von Religion und Staat befasste sich im Auftrag der Regierung mit dem Thema Machtmissbrauch in Religionsgemeinschaften. Staatlich getragene Beratungsstellen erhalten einen höheren Stellenwert.

Im Herbst 2023 veröffentlichte die Katholische Kirche einen Bericht zum sexuellen Missbrauch im kirchlichen Umfeld, der in der Öffentlichkeit breit diskutiert wurde. Die Regierung hielt in ihrer Antwort auf das Postulat (43.23.01) «Sexueller Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche: Verhältnis zwischen Kanton und Religionsgemeinschaften überprüfen» fest, dass das Thema Missbrauch in Religionsgemeinschaften in der St.Galler Konferenz zu Fragen von Religion und Staat (vgl. Kasten) vertieft erörtert werden soll.

Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen verbessern

Das Departement des Innern führte eine erste Sitzung im Frühjahr 2024 unter Mitwirkung der Opferhilfe SG-AR-AI durch. Die Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften waren sich einig, dass in der Beratung die Bedürfnisse der Opfer im Zentrum stehen müssen. Wichtig sei zudem, dass stets auf die staatlich getragenen Beratungsangebote hingewiesen wird. Zudem müssten die Religionsgemeinschaften die Meldepflicht gegenüber staatlichen Stellen konsequent wahrnehmen.

In einer Folgesitzung im November 2024 thematisierte das Departement des Innern die Arbeiten auf nationaler Ebene zum Missbrauch in der Katholischen Kirche. Neben dem Leiter der Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz, Stefan Loppacher, brachte Vreni Peterer, Präsidentin der «Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld» die wichtige Perspektive der Betroffenen ein.

Weitere Massnahmen geplant

Die Konferenz wird im Jahr 2025 gemeinsame Standards im Umgang mit Machtmissbrauch im religiösen Umfeld erarbeiten und dabei auf inzwischen bestehende Konzepte verweisen. Zudem ist eine Fachtagung zum Thema «Machtmissbrauch in Religionsgemeinschaften» geplant. Kleinere Religionsgemeinschaften sollen bei der Erstellung von Präventionskonzepten unterstützt werden.

Im Verlauf des Jahres 2025 wird, auf der Basis einer Klärung auf nationaler Ebene, eine Vereinbarung zwischen der Katholischen Kirche und der Opferhilfe erarbeitet, um die entsprechenden Beratungsleistungen der Stiftung Opferhilfe abzugelten. 

«St.Galler Konferenz zu Fragen von Religion und Staat»

Im Rahmen dieser vom Departement des Innern initiierten Konferenz treffen sich seit Ende 2016 mehrmals jährlich Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Religionen und Konfessionen sowie des Kantons. Die Konferenz will konkrete Fragestellungen rund um das Verhältnis von Religion und Staat diskutieren, mit dem Ziel, früh die verschiedenen Positionen zu kennen und Missverständnissen vorzubeugen. Es werden auch Themen diskutiert, in denen die Religionsgemeinschaften Aufgaben mit Schnittstellen zu kantonalen Zuständigkeiten erfüllen, etwa in der Alterspolitik oder im Bereich Armutsbekämpfung.

Alle zwei Jahre führt die Konferenz eine öffentliche Veranstaltung zu einem bestimmten Thema durch. Derzeit besteht die Konferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften (Jüdische Gemeinde St.Gallen, Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen, Christkatholische Kirchgemeinde St.Gallen, Katholischer Konfessionsteil des Kantons St.Gallen und Bistum St.Gallen), dem Dachverband islamischer Gemeinden der Ostschweiz und des Fürstentums Liechtenstein, der Serbisch-Orthodoxen Kirchgemeinde St.Gallen, der Evangelischen Allianz, der Tibetisch-Buddhistischen Gemeinde im Kanton St.Gallen und der Baha'i-Gemeinde St.Gallen.