Beruf und Familie besser vereinbaren
Im Jahr 2024 hat der Kanton seine finanzielle Beteiligung an der Kinderbetreuung auf 10 Mio. Franken verdoppelt. Das Departement des Innern hat zudem die Projektarbeiten für eine Weiterentwicklung des Förder- und Finanzierungssystems vorangetrieben.
Der Kanton beteiligt sich seit dem Jahr 2021 an der Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Auf der Grundlage des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung unterstützt er die Gemeinden mit einem jährlichen Kantonsbeitrag.
Um die Ressourcenkraft sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Kanton St.Gallen zu stärken, hat die Stimmbevölkerung im November 2023 einer Verdoppelung der kantonalen Mittel zugestimmt. Im Jahr 2024 hat der Kanton die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung daher erstmals mit Kantonsbeiträgen von insgesamt 10 Mio. Franken gefördert.
der St.Galler Gemeinden ersuchten im Jahr 2024 um einen Kantonsbeitrag für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. In den Vorjahren lag dieser Wert tiefer.
Gemeinden können entscheiden
Den Kantonsbeitrag setzen die Gemeinden für ein bezahlbares Angebot an familien- und schulergänzender Betreuung ein – wie z.B. Kindertagesstätten, schulergänzende Betreuungsangebote sowie Tagesfamilien. Dazu lassen die Gemeinden den Kantonsbeitrag den Eltern zukommen, indem sie z.B. Betreuungsgutscheine ausstellen oder den Eltern zum Jahresende einen Teil ihrer Betreuungskosten zurückerstatten. Daneben können die Gemeinden ihren Kantonsbeitrag auch an die Betreuungseinrichtungen weiterleiten, damit diese z.B. die Tarife senken, die Öffnungszeiten ausweiten oder die Betreuung der Kinder verbessern.
Die Bedeutung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ist unbestritten. Sie fördert die Entwicklung der Kinder und ermöglicht es den Eltern, ihre Erwerbstätigkeit beizubehalten.
Weiterentwicklung des Gesamtsystems
Die Einführung des Gesetzes per Anfang 2021 hatte zum Ziel, rasch ein funktionierendes Fördersystem zu etablieren. Im Rahmen der Umsetzung zeigte sich allerdings Verbesserungspotenzial. So finden Eltern im Kanton St.Gallen je nach Wohnort und der dortigen Förderpraxis sehr unterschiedliche Bedingungen vor.
Daher erteilte die Regierung den Auftrag zur Totalrevision des Gesetzes. Im Rahmen dieser Projektarbeiten wurde das bestehende Förder- bzw. Finanzierungssystem unter Einbezug wissenschaftlicher Analysen weiterentwickelt.
Mit der Totalrevision möchte der Kanton den Gemeinden, den Eltern und den Betreuungseinrichtungen neu ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes Förder- und Finanzierungssystem zur Verfügung stellen.
Die Regierung schickte den Entwurf für die Totalrevision des Gesetzes im ersten Halbjahr 2024 in die Vernehmlassung. Dabei kam in den Stellungnahmen eine positive Haltung gegenüber der Vorlage zum Ausdruck. Somit wurden die Projektarbeiten weiter vorangetrieben, sodass die Regierung die Totalrevision Anfang des Jahres 2025 zuhanden des Kantonsrates verabschieden konnte (22.25.02).
Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage vom Frühjahr 2024 wurde aufgrund entsprechender Rückmeldungen der schulergänzende Bereich in das neue Förder- und Finanzierungssystem integriert. Zudem wurde an der kommunalen Teilnahmepflicht mit einer einheitlichen Mindestvergünstigung festgehalten, bei der finanziellen Beteiligung der politischen Gemeinden aber ein Minimum von 10 Mio. Franken definiert.
Die Umsetzung der Kita-Förderung wird neu über ein einheitliches, publikumsfreundliches IT-System erfolgen. Mit der öffentlich-rechtlichen Anstalt «eGovernment St.Gallen digital.» besteht hierfür eine funktionierende Organisation von Kanton und Gemeinden. Das Departement des Innern hat die notwendigen Projektarbeiten rasch aufgegleist. Die entsprechenden Beschlüsse zum IT-Projekt wurden im Herbst 2024 gefällt.
Vernetzung mit Arbeitgebenden
Die Förderung der Kinderbetreuung war zudem im Jahr 2024 ein zentrales Thema des vom Departement des Innern initiierten «Runden Tischs Vereinbarkeit». Dieser dient der Gesetzesvorlage als vernetzendes Gremium zwischen Gemeinden, Schulträgern, Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden-Vertretungen.
Es wird zudem weitere Massnahmen geben, so z.B. zur Aktivierung des Fachkräftepotenzials.
Erarbeitung einer ganzheitlichen Familienstrategie
Die Förderung der Vereinbarkeit ist ein wesentliches Element der Familienpolitik. Im Februar 2024 hat der Kantonsrat den von der Regierung erarbeiteten Bericht (40.23.05) über die «Grundlagen der Familienpolitik im Kanton St.Gallen» zur Kenntnis genommen. Dieser zeigt die Situation von Familien u.a. in Bezug auf ihre finanziellen Verhältnisse, die Vereinbarkeit und unterstützende Angebote. Aufgrund des im Bericht aufgezeigten Verbesserungspotenzials sieht die Regierung die Erarbeitung einer ganzheitlichen Familienstrategie vor. Mit den Projektaufgaben zur Erarbeitung hat das Departement des Innern im Jahr 2024 begonnen.
Auch in einem weiteren Teilbereich der Familien- bzw. Jugendpolitik erfolgte ein wesentlicher Schritt: Im Januar 2024 legte die Regierung einen Bericht (40.24.01) über die «Innerkantonalen Grundlagen für die Fremdunterbringung von Minderjährigen» vor. Im Rahmen der Beratung dieses Berichts hat der Kantonsrat im April 2024 die Regierung eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen für die Finanzierung, Zuständigkeiten und Aufgabenteilung betreffend die Fremdunterbringung von Minderjährigen umfassend zu überarbeiten und dem Kantonsrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Auch diese Arbeiten wurden 2024 aufgenommen.
Bediente Schwerpunktziele
Förderung der Vereinbarkeit und Bereitstellung von Betreuungsangeboten