System der Leistungsaufträge evaluiert
Der Kanton St.Gallen überprüft und optimiert das System der Leistungsaufträge für die Hochschulen. Eine externe Evaluation bestätigt die Eignung des Instruments und liefert Ansätze für Anpassungen.
Seit dem Jahr 2016 führt der Kanton St.Gallen die Universität St.Gallen (HSG) und die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) mit vierjährigen Leistungsaufträgen, verknüpft mit verbindlichen Staatsbeiträgen in Form von Sonderkrediten. Seit ihrer Gründung im Jahr 2021 kommt dieses Steuerungsinstrument auch für die Ost – Ostschweizer Fachhochschule (OST) zur Anwendung. Dieser Steuerungs- und Finanzierungsansatz hat sich sehr bewährt. Dennoch wird mit einer Evaluation geprüft, wie sich das Instrument des Leistungsauftrags sowie die damit verbundenen Prozesse der Vorbereitung, der Umsetzung und der Berichterstattung bewähren und inwiefern sie sich optimieren oder vereinfachen liessen.
Das Bildungsdepartement führt das Projekt in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement und unter Einbezug der drei betroffenen Hochschulen sowie von verwaltungsinternen und -externen Expertinnen und Experten durch. Das erste Teilprojekt, das im Jahr 2024 durchgeführt und abgeschlossen werden konnte, beinhaltet eine externe Evaluation durch ausgewiesene Expertinnen. Die externe Evaluation analysiert nicht nur das bestehende System im Kanton St.Gallen, sondern berücksichtigt auch Erfahrungen anderer Hochschulen in der Schweiz, die ebenfalls mit Leistungsaufträgen geführt werden. Die externe Evaluation bestätigt das heutige System als gut geeignetes Instrument für die Führung der drei Hochschulen im Kanton und macht gleichzeitig gewisse Anpassungsvorschläge.
Gestützt auf die Feststellungen und Empfehlungen der externen Evaluation wird im zweiten Teilprojekt die umsetzungsorientierte Weiterentwicklung des Systems der Leistungsaufträge und Staatsbeiträge für die HSG, PHSG und OST im bestehenden gesetzlichen Rahmen vorbereitet. Die zeitliche Planung ist darauf ausgerichtet, dass die Erkenntnisse aus der Evaluation und die durch die Regierung festgelegten Anpassungen in die Vorbereitung der neuen Leistungsaufträge für die Periode 2027–2030 einfliessen können. Soweit sich gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben sollte, wird die Initialisierung separater Projekte durch die Regierung erfolgen.
Die gesetzlichen Grundlagen der HSG, der PHSG und der OST sehen einen vierjährigen Leistungsauftrag mit verbindlichem Staatsbeitrag vor. Die Leistungsaufträge werden von der Regierung erteilt. Der Kantonsrat genehmigt jeweils den Leistungsauftrag der HSG und PHSG beziehungsweise nimmt den Leistungsauftrag der OST zur Kenntnis. Der Leistungsauftrag umfasst:
- Entwicklungsschwerpunkte
- zu erbringende Leistungen (unter anderem Planzahlen/Zielwerte für Anzahl Studierende)
- Bedarf an Flächen/Immobilien
- Bedarf an öffentlichen Mitteln in Form eines mehrjährigen Sonderkredits
Die Finanzierung erfolgt mittels eines sachlich wie auch zeitlich auf den Leistungsauftrag abgestimmten vierjährigen Sonderkredits der laufenden Rechnung, der von der Regierung beantragt und vom Kantonsrat beschlossen wird.
Die jeweilige Hochschule erstattet der Regierung zum aktuellen Stand der Leistungserbringung und Mittelverwendung jährlich Bericht, dem Kantonsrat einmal je Leistungsauftragsperiode.