Auf gutem Weg zum neuen Volksschulgesetz
Das Projekt zur Totalrevision des St.Galler Volksschulgesetzes ist 2024 in die zweite Phase gestartet. Vertretungen der Schulbasis arbeiten weiterhin aktiv mit.
Mit der Totalrevision des St.Galler Volksschulgesetzes erhalten die Schulen zeitgemässe Leitplanken. Die erste Phase der Projektarbeit wurde mit einem Zwischenbericht Ende Mai 2024 abgeschlossen. In diesem Prozess sind in Form von Schlüsselfragen und Leitantworten vorläufige Grundhaltungen zu elementaren Themen der Volksschule entstanden. Sie geben eine Stossrichtung für die weitere Projektarbeit vor und werden in der zweiten Phase vertieft.
Neues Teilprojekt für die Sonderpädagogik
Die zweite Phase der Projektarbeit ist gut angelaufen. Die Beteiligten der beiden Teilprojekte «Pädagogik» und «Strukturen» sowie der Projektausschuss haben ihre Arbeit wieder aufgenommen. Zudem ist auch das neu geschaffene Teilprojekt «Sonderpädagogik» gestartet. Dieses setzt sich mit den vielen komplexen Fragen in diesem Themengebiet auseinander.
Zeitplan

Mehr Zeit für das Projekt
Alle wesentlichen Anspruchsgruppen aus der Schulwelt wirken in allen Gremien weiterhin aktiv mit. Weil dies mehr Zeit in Anspruch nimmt, als ursprünglich vorgesehen, hat die Regierung beschlossen, den Zeitplan um ein Jahr zu verlängern. Die Vernehmlassung soll im Jahr 2026 durchgeführt werden. Das Gesetz könnte damit frühestens am 1. August 2028 in Vollzug treten.
Mit 28 Nachträgen wurde das geltende St.Galler Volksschulgesetz aus dem Jahr 1983 angepasst.
Das St.Galler Volksschulgesetz ist über 40 Jahre alt. Der Kantonsrat hat die Regierung in der Novembersession 2022 beauftragt, einen Entwurf für ein totalrevidiertes Volksschulgesetz zu unterbreiten. Ziel sind zeitgemässe Leitplanken, die auf die Eigenständigkeit und Flexibilität der Schulträger zugeschnitten sind. Dabei sollen insbesondere auch die Steuerung und die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überprüft werden.
Bereich Sonderpädagogik
Die Totalrevision Volksschulgesetz hat das Ziel, der Schule als Ort der Wissensvermittlung, des sozialen Lernens und der Chancengerechtigkeit eine neue, zukunftsfähige rechtliche Grundlage zu geben. Dazu gehört auch die Sonderpädagogik. Denn die Volksschule ist so vielfältig, wie die Menschen darin.
Damit verbunden stellt sich die grundsätzliche Frage, was Kinder zum Lernen brauchen. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich. Einigen gelingt es ohne Mühe, sich Neues anzueignen, andere benötigen Unterstützung. Wie kann diese Unterstützung zielführend, nachhaltig und gerecht geboten werden?
Der Kanton St.Gallen hat 2015 mit dem Sonderpädagogik-Konzept Rahmenbedingungen für die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen geschaffen. Eine externe Evaluation zeigt auf, dass die Sonderpädagogik in der St.Galler Volksschule gut funktioniert. Dennoch bestehen Herausforderungen, die Anpassungen erfordern. Um diese gemeinsam mit den Anspruchsgruppen anzugehen, hat die Regierung einen umfassenden Bericht zur Sonderpädagogik in der St.Galler Volksschule erstellt und in eine Vernehmlassung gegeben. Der Bericht informiert über die Ergebnisse der Evaluation des kantonalen Sonderpädagogik-Konzepts, gibt Studienresultate zur Integration und Separation von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen wieder und zeigt mögliche Themenfelder auf, die im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes bearbeitet werden können.
Ein zentrales Anliegen der Regierung ist es, die Durchlässigkeit zwischen Regel- und Sonderschulen zu erhöhen und eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen den beiden Systemen zu fördern. Mit der Behinderungsspezifischen Beratung und Unterstützung (B&U) steht bereits ein Instrument dafür zur Verfügung. Lehrpersonen der Regelschulen können niederschwellige Unterstützung von Fachpersonen aus Diensten und Sonderschulen erhalten. Im Jahr 2024 ist dieses Angebot verstärkt genutzt worden.