Schwankungsfonds

Den Sonderschulen stehen zwei Schwankungsfonds zur Verfügung: der Betriebsfonds zum Ausgleich von Einnahmen- und Ausgabenschwankungen und der Infrastrukturfonds zur Optimierung der Ausgaben für die Sanierung der Infrastruktur.

Beide Fonds haben den Charakter von zweckgebundenen Sondervermögen der Institutionen. Über deren Verwendung entscheidet die Institution selbständig im Rahmen der Zweckbindung. Die Führung der Schwankungsfonds und die entsprechende buchhalterische Umsetzung sind nachfolgend beschrieben.