Die Pauschale Infrastruktur setzt sich aus der Instandhaltung und der Instandsetzung zusammen.

Grundlagen Pauschale Infrastruktur

Pauschale Infrastruktur

Die Sonderschulen erhalten jährlich eine Pauschale Infrastruktur zur Finanzierung

  • des Mietzinses der betriebsnotwendigen Mietobjekte
  • der Instandhaltung (laufender technischer Unterhalt) und der Instandsetzung (Sanierungen) der bestehenden betriebsnotwendigen Infrastruktur gemäss Objektauswertung STRATUS

Nicht über die Pauschale Infrastruktur abgedeckt werden kapazitätserweiternde Investitionen für ein zusätzliches Leistungsangebot, ohne Aufnahme in der Leistungsvereinbarung und nicht betriebsnotwendige Infrastruktur.

 

Betriebsnotwendige Infrastruktur

Die betriebsnotwendige Infrastruktur wird zweckgebunden genutzt und ist im Besitz der Trägerschaft bzw. wird angemietet. Als betriebsnotwendig gilt die Infrastruktur, die für die Erfüllung des Kernauftrags «Schule» oder «Internat» notwendig ist und zur Grundausstattung einer Sonderschule mit der jeweiligen Zielgruppe gehört (z.B. Schulküche, Büroräumlichkeiten).

Nicht betriebsnotwendig ist die Infrastruktur,

  • die für einen ordentlichen Sonderschulbetrieb nicht notwendig ist, also nicht zur Grundausstattung gehört,
  •  die den Umfang der Leistungsvereinbarung überschreitet (z.B. Krippe für Kinder von Mitarbeitenden),
  • für methoden- und konzeptspezifische Besonderheiten einer Sonderschule, welche nicht in der Leistungsvereinbarung enthalten sind (z.B. Infrastruktur für Heilpädagogisches Reiten).

Die betriebsnotwendigen Gebäudebestandteile und Gebäude werden in der Leistungsvereinbarung festgelegt und im jährlichen Jahres- und Controllinggespräch bestätigt.

 

Verfahren bei einem Rückgang der Schülerzahlen

Das Verfahren bei einem Rückgang der Schülerzahlen ist wie folgt geregelt:

  1. Ein Rückgang der Schülerzahlen und die mögliche weitere Entwicklung werden im Rahmen des Jahres- und Controllinggesprächs thematisiert.
  2. Zeichnet sich ein längerfristig relevanter Rückgang der Schülerzahlen ab, wird die Notwendigkeit einer Anpassung der bisherigen betriebsnotwendigen Infrastruktur geprüft. Relevant ist ein Schülerrückgang dann, wenn ein Verzicht auf Gebäudeteile und Gebäude realisierbar ist. Die Ausscheidung von Gebäudeteilen und Gebäuden wird in der Liste der betriebsnotwendigen Infrastruktur (Leistungsvereinbarung) festgehalten.
  3. Spätestens nach einer drei Jahre andauernden Unterbelegung wird festgelegt, welche Gebäudeteile und Gebäude nicht mehr betriebsnotwendig sind.  

Berechnung der Pauschale Infrastruktur

Grundlage für die Berechnung sind die betriebsnotwendigen Immobilien, der Umschwung sowie Mietobjekte, die in der Leistungsvereinbarung aufgeführt sind. Die Höhe der Pauschale Infrastruktur beruht auf einer statistischen Berechnung der Lebensdauer einzelner Bauteile der betriebsnotwendigen Infrastruktur, einer Erhebung des Umschwungs der Sonderschule, sowie der Mietkosten.

Erfassung des Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarfs

Ein Experte oder eine Expertin erfasst bei einer Begehung vor Ort die bestehenden betriebsnotwendigen Gebäude mit einem Wert von über 200’000 Franken und den Umschwung einer Institution. Diese Untergrenze wurde nach dem Prinzip der Wesentlichkeit festgelegt. Auf der Grundlage der Gebäudeversicherungswerte und der Begehung werden pro Gebäude die relevanten Eckwerte auf dem Infrastrukturblatt einer Institution erfasst. Der Zustand der Gebäudeteile wird auf einer Skala von 0 (irreparabel) bis 1 (neu) bewertet.

Auf Basis dieser Daten berechnet das STRATUS-Programm den voraussichtlichen Finanzbedarf je Gebäude für die

  • Instandsetzung («Sanierung»): zu erwartender Zeitpunkt und Kosten pro Gebäudebestandteil
  • Instandhaltung («technischer Unterhalt»): laufender Aufwand

In der Bewertung sind alle zu erwartenden Aufwendungen der kommenden 25 Jahre erfasst und werden auf einen jährlichen Anteil herunter gerechnet. Alle 10 Jahre findet eine Neubewertung durch eine Fachperson statt (Erstbewertung: Jahr 2014).

Führt eine Institution neben der Sonderschule weitere Angebote und nutzt Gebäude für alle Angebote, wird die Pauschale Infrastruktur für diese Gebäude anteilmässig berechnet.

Veränderungen bei der Infrastruktur (z.B. anderes Mietobjekt) werden im Folgejahr bei der Berechnung der Pauschale Infrastruktur berücksichtigt.

Umschwung

Je Quadratmeter wird ein Frankenbetrag entrichtet. Dessen Höhe ist abhängig davon, ob es sich um eine Hart- oder Grünfläche handelt:

  • Hartfläche:         Fr. 6.–/m2
  • Grünfläche:        Fr. 2.–/m2

Die Entschädigung für den Umschwung wird dem Pauschalenanteil Instandhaltung angerechnet. Veränderungen im Umfang von über Fr. 500.– werden im Folgejahr berücksichtigt. Alle 10 Jahre findet eine Neubewertung durch eine Fachperson statt (STRATUS Erstbewertung: Jahr 2014).

Mietobjekte

Mietet die Sonderschule gemäss Leistungsvereinbarung betriebsnotwendige Gebäude oder betriebsnotwendige Gebäudeteile, wird ein marktüblicher Mietzins gemäss Mietvertrag inkl. Nebenkosten angerechnet. Es findet kein Ausgleich statt, wenn die Nebenkosten in einem Kalenderjahr höher ausfallen als im Mietvertrag vorgesehen. Unterjährige Änderungen des Mietzinses werden per 1. Januar des Folgejahres in der Pauschale Infrastruktur berücksichtigt.

Miete ohne Innenausbau: Im Einzelfall schliesst die Miete die Kosten für den Innenausbau sowie die Instandhaltung und Instandsetzung nicht ein. Übernimmt die Sonderschule die hierfür anfallenden Kosten selber, prüft das BLD in Absprache mit dem kantonalen Hochbauamt, wie der Ausbau oder die ausserordentlichen Nebenkosten entschädigt werden. Die Pauschale Infrastruktur für den Innenausbau wird dann behandelt wie eine Immobilie.

Besonderes Mietverhältnis: Die Vermietung von Gebäuden des Sonderschulträgers oder von ihm nahestehenden Dritten an die Sonderschule ist dann ausgeschlossen, wenn der Staat Baubeiträge geleistet hat.

Schulsport und Sportangebot

Die Instandhaltung und Instandsetzung einer Turnhalle wird über die Pauschale Infrastruktur abgegolten. Verfügt eine Sonderschule nicht über eine eigene Turnhalle, wird die Miete für die Turnhalle oder eine Alternative zum Turnunterricht finanziert, die sich preislich maximal in der Höhe einer Turnhallenmiete bewegt. Ausgenommen ist die Miete der Turnhalle einer anderen Sonderschule, da diese Mietkosten vom BLD finanziert werden. Mieten für die Benützung eines Schwimmbades sowie für weitere zusätzliche Sportangebote sind im Pauschalenelement Overhead, Dienste, Sachaufwand enthalten.

Instandsetzung und Instandhaltung

Als Instandsetzung (Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit) gilt die Sanierung eines Gebäudebestandteils gemäss STRATUS. Dazu gehören:

  • Rohbau
  • Dach
  • Fassade
  • Fenster
  • elektrische Anlagen
  • Wärmeerzeugung und -verteilung
  • lufttechnische Anlagen
  • Sanitäranlagen
  • Transportanlagen
  • Innenausbau Substanz
  • Innenausbau Oberflächen. 

Als Faustregel kann gelten, dass Ausgaben über 50’000 Franken die Instandsetzung betreffen.

Nachfolgend ein Beispiel für die Verbuchung des Infrastrukturfonds:

Beispiel Verbuchung Infrasturkturfond

Jahr 2016

Soll

Haben

Bemerkungen

Zahlung Instandsetzung BLD

Bank Infrastruktur

Fondszuweisung (ER)

Erfolgsrechnung (ER)

Infrastrukturfonds

Bankeingang

Zuweisung an Infrafonds

Investitionstätigkeit
(Instandsetzung)

Sachanlagen

Infrastrukturfonds

 

Fondszuweisung (ER)

Bank Infrastruktur

Entnahme aus
Infrastrukturfonds (ER)

Fonds für zukünftige Abschreibungen

Aktivierung Sachanlage und Bezahlung

Entnahme für Aktivierungen

 

Zuweisung an Fonds

jährlicher
Abschreibungsvorgang

Abschreibungen (ER)

Fonds für zukünftige Abschreibungen

Sachanlagen

Entnahme aus Fonds zukünftige Abschreibungen (ER)

Abschreibung Sachanlage

Entnahme zur Deckung der Abschreibung

Zur Instandhaltung (Bewahrung der Gebrauchstauglichkeit) gehören laufende Reparaturen, technische Kontrollen, Service-Verträge, technische Reinigungsarbeiten, Ersatzteile, Aufwendungen der technischen Dienste inkl. Löhne. Instandhaltungsarbeiten werden in der Regel laufend zur Vorbeugung von Systemausfällen betrieben und bezwecken:

  • die Erhöhung und optimale Nutzung der Lebensdauer von Anlagen und Maschinen
  • die Verbesserung der Betriebssicherheit
  • die Reduktion von Störungen

Investitionsplan

Die Sonderschulen führen eine auf fünf Jahre ausgelegte Investitionsplanung für die Instandsetzung (Sanierung) der Infrastruktur.

Die Institution erfasst je Gebäude die aus dem Infrastrukturfonds finanzierten Investitionen. Die Dokumentation (Anlagespiegel) ist Beilage der Jahresrechnung.

Getätigte Investitionen sowie die Fünfjahresplanung sind Bestandteil des jährlichen Jahres- und Controllinggesprächs.

Fragestellungen zur Infrastruktur

Was geschieht bei Umnutzung, Verkauf und Überführung von Infrastruktur?

Die Umnutzung, der Verkauf und die Überführung von betriebsnotwendiger Infrastruktur gemäss Leistungsvereinbarung bedürfen der Bewilligung des Kantons. Dies ist notwendig, um die Leistungserbringung im vereinbarten Umfang und in der vorausgesetzten Qualität sicherzustellen. Bei Umnutzung oder Verkauf einer Infrastruktur fällt diese aus dem Bestand der betriebsnotwendigen Infrastruktur.

Der Pauschalenanteil «Instandsetzung» hat den Charakter von zweckgebundenem Fondskapital und gehört der Sonderschule.

Nicht verwendete Beiträge der Pauschale Infrastruktur widerspiegeln den Wertverlust der Infrastruktur während der Nutzungsdauer und gehören der Sonderschule. Die Beiträge verbleiben im zweckgebundenen Infrastrukturfonds.

Wird eine Immobilie verkauft, die nicht ausschliesslich von der Sonderschule genutzt und die ganz oder teilweise durch den Staat finanziert wurde, fliesst der Verkaufserlös anteilig in den Infrastrukturfonds.

Ist diese Immobilie noch im Anlagevermögen der Bilanz aufgeführt, wird sie aus dem Immobilienbestand ausgebucht, und der Verkaufserlös wird ganz oder anteilig in das Aktivkonto Bank Infrastrukturfonds eingebucht.

Wie werden Abschreibungen auf Immobilien gehandhabt?

Die Pauschale Infrastruktur ist so angelegt, dass eine Finanzierung der Instandhaltungs- sowie der Instandsetzungskosten der betriebsnotwendigen Infrastruktur für 25 Jahre durch den Kanton stattfindet. Daher gehören die Abschreibungen auf Immobilien nicht zu den anrechenbaren Aufwänden.

Immobilien, die vor 2015 erstellt oder angeschafft wurden, sind bis zu zwei Drittel vom Kanton finanziert; mindestens ein Drittel musste aus Eigenmitteln der Institutionen erbracht werden. Die Abschreibungen werden entsprechend der Richtlinie der Interkantonalen Vereinbaruf für Soziale Einrichtungen (IVSE) zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung verbucht. In der Jahresrechnung bzw. im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) müssen die Abschreibungen betraglich eindeutig verifizierbar sein, damit sie vom anrechenbaren Aufwand abgegrenzt werden können.

Ausserordentliche Beiträge für Abschreibungen

Die zugesicherten Beiträge zur Weiterfinanzierung von Abschreibungen setzt die Sonderschule für die Tilgung allfälliger Darlehen ein. Die Sonderschulen legen im Anhang zur Jahresrechnung über die Verwendung der altrechtlichen Abschreibungen Rechenschaft ab.

Was passiert, wenn eine Immobilie nicht mehr betriebsnotwendig ist?

Wenn eine Immobilie nicht mehr betriebsnotwendig ist (Verfahren siehe Pauschale Infrastruktur), muss sie aus dem Immobilienbestand der Sonderschule ausgebucht werden. Falls in der Bilanz kein Immobilienbestand mehr ausgewiesen wird, muss die nicht betriebsnotwendige Immobilie im Liegenschaftsverzeichnis umgruppiert werden.

Wie werden die Baurechtszinsen finanziert?

Baurechtszinsen werden in der Pauschale Infrastruktur zusätzlich berücksichtigt.

Wie werden Hypothekarzinsen bezahlt?

Die Hypothekarzinsen sind im Pauschalenelement Overhead, Dienste, Sachaufwand enthalten. Die Sonderschule bezahlt Hypothekarzinsen über den Sachaufwand.

Darf die Infrastruktur sonderschulfremd genutzt werden?

Sofern der Betrieb gemäss Leistungsvereinbarung nicht beeinträchtigt wird, kann die Infrastruktur anderweitig (z.B. Vermietung an Randzeiten) genutzt werden. Zusätzliche Einnahmen fliessen in die Rechnung der Sonderschule.