Nachfolgend wird die Erstellung des Pensenplans Schritt für Schritt vorgestellt, damit die Zusammenhänge zwischen dem Pensenplan und der Pauschale Schule (Schulische Förderung) sichtbar werden.
Überblick zur Einführung
Die Sonderschulen erstellen jährlich mit Stichtag 1. November einen Pensenplan mit den Eckwerten
- Anzahl der Schülerinnen und Schüler
- Anzahl der maximal anrechenbaren Unterrichtslektionen pro Klasse gemäss Leistungsvereinbarung
- Bedarfsstufe (Förder- und Betreuungsbedarf) gemäss Leistungsvereinbarung (Die Bedarfsstufe der einzelnen Sonderschule ist in der Leistungsvereinbarung verankert; Sonderpädagogik-Konzept Sonderschulung, Anhang 1.).
- Einstufung und Löhne aller angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulbereich
Bedeutung
Der Pensenplan mit der Lohnsumme aller angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulbereich bildet die Grundlage für die Berechnung der Pauschale Schule, Element A. «Schulische Förderung» für das folgende Kalenderjahr. Element A. wird jährlich neu berechnet.
Pensenplan Sonderschule
Zur Berechnung des Pensenpools reicht die Sonderschule dem BLD das Pensenplanformular (siehe nachfolgend) ein. Das Pensenplanformular besteht aus folgenden Teilen:
- Berechnung des maximal zur Verfügung stehenden Pensums (Pensenpool), Teil A
- Pensum des angestellten Personals, Teil B
- Beilage: Grundlage für die Aufsicht, Teil C
Teil A - Berechnung des maximal zur Verfügung stehenden Pensums in Prozenten (Pensenpool)
Im Teil A wird das zur Verfügung stehende Pensum berechnet (Pensenpool). Dieses setzt sich zusammen aus dem Pensum pro Klasse und aus dem Zusatzpensum.
Pensum des angestellten Personals, Teil B und Teil C
In Teil B und Teil C werden die Pensen und Lohnkosten aller angestellten Personen im Schulbereich mit Stichtag 1. November aufgeführt. Der Pensenplan weist ausschliesslich die Pensen für die Schulische Förderung aus.
Hinweise zu Teil B und Teil C
Folgende Hinweise sind zu beachten
- Stichtag 1. November: Alle Pensen der im Schulbereich angestellten Mitarbeitenden werden am Stichtag erfasst und im Pensenplan Teil B angegeben.
- Die Einstufung und das Jahresbruttogehalt basieren auf dem Folgejahr: Die Einstufung aller Mitarbeitenden und deren Jahresbruttolöhne werden im Dezember dem Folgejahr angepasst (gemäss SGV Tabelle).
- Altersentlastung: Die Berechnung der Altersentlastung ist in der Tabelle «Altersentlastung in Prozent» enthalten. Aus der Tabelle kann die entsprechende Prozentzahl abgelesen werden. Die Prozentzahl wird in die Spalte «Altersentlastung in Prozent» eingetragen. Die Anzahl Lektionen «Altersentlastung» wird in die Spalte Bemerkungen eingetragen.
- Berufseinführung für Lehrpersonen im 1. Arbeitsjahr: Im Pensenplan werden das effektive Gehalt und die Anstellung (> 50% Pensum) abzüglich 3.571 Prozent eingetragen. Bei einer Anstellung von 25 bis 50 Prozent beträgt die mögliche Entlastung maximal eine halbe Lektion.
- Beispiel bei einer 100 Prozent-Anstellung: In der Spalte Jahresbruttolohn wird der Gesamtlohn (100 Prozent) aufgeführt. Das Pensum wird um eine Lektion (-3.571 Prozent) gekürzt und in die Spalte «Prozent-Anstellung» eingetragen = 96.4 Prozent. Unter Bemerkungen werden die Berufseinführung und der prozentuale Anteil eingetragen.
Erläuterungen zur Berechnung des Elements schulische Förderung
Das BLD berechnet das Element A. Schulische Förderung wie folgt:
Berechnung der Lohnsumme für 100-Prozent-Pensenpool
Diese Darstellung basiert auf der nachstehenden Tabelle:
- 100 Prozent Pensenpool (Teil A) 493.2 Prozent
- Pensum des angestellten Personals (Teil B und C) 424.6 Prozent
- aktuelle Lohnsumme (Teil B und C) Fr. 558’139.24
Berechnung der Lohnsumme
Berechnung der Lohnsumme für 100-Prozent-Pensenpool
Berechnung der Lohnsumme für 100-Prozent-Pensenpool Diese Darstellung basiert auf der nachstehenden Tabelle |
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493.2 Prozent |
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424.6 Prozent |
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Fr. 558'139.24 |
Berechnung der Lohnsumme für 100-Prozent-Pensenpool: (Fr. 558’139.24 / 424.6 Prozent) × 493.2 Prozent = Fr. 648’406.49) |
Berechnungen Element A Schulische Förderung
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 |
---|---|---|
Anzahl Sonderschülerinnen und Schüler |
|
18 |
Pensum des angestellten Personals (Teil B und C) |
424.6% |
Fr. 558'139.24 |
Pensenpool 100 Prozent (Teil A) |
493.2% |
Fr. 648'406.49 |
|
|
|
Zusatzkosten: |
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Anteil für Stellvertretungen und Zulagen (Stand 2017) |
plus 3.08 % |
Fr. 19'970.92 |
100 Prozent Pensenpool plus Anteil Stellvertretungen und Zulagen |
|
Fr. 668'377.41 |
Anteil Sozialleistungen (Stand 2024) |
plus 18.25 % |
Fr. 121'978.88 |
Total |
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Fr. 790'356.29 |
Betrag pro Schülerin und Schüler je Präsenztag Schule per 1. Januar (Grundpauschale 195 Tage) |
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Fr. 225.17 |
Berechnung Element Schulische Förderung 195 Tage: Fr. 790'356.29 / 18 (SuS) / 195 (Tage) = Fr. 225.17 |
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--> Das Element Schulische Förderung wird indexiert. |
Grundlage für die Aufsicht, Teil D
In der Beilage «Grundlagen für die Aufsicht» sind die Pensen in Lektionen aller angestellten Personen aufgeführt, die in einer Klasse tätig sind. Nicht aufgeführt werden externe Fachpersonen (z.B. B&U-Dienste, externe Logopädie).
Beispiel