Schulorganisation
Die folgenden Erläuterungen ergänzen die Angaben zum Betrieb im Sonderpädagogik-Konzept für die Sonderschulung (Kapitel 3).
Stundenplan und Lektionentafel
Tagessonderschulen bieten im Grundsatz 27 Lektionen an. Der Unterricht auf der Oberstufe kann im Hinblick auf die berufliche Ausbildung eine Verlängerung der Schultage zur Folge haben.
Die Zahl der Lektionen je Klasse gemäss Lehrplan Volksschule (siehe Rahmenbedingungen Lehrplan Volksschule) gilt im Grundsatz auch in Sonderschulen. Bei der Gestaltung der Stundenpläne sind zudem die allgemeine Schulorganisation und ein ökonomischer Transport zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung des Pensenpools werden die Unterrichtslektionen gemäss Leistungsvereinbarung berücksichtigt, maximal:
- im Kindergarten bis 6. Primarklasse max. 27 Lektionen
- für die 7. /8. Klasse max. 33 Lektionen
- für die 9. Klasse max. 34 Lektionen
Hinweise zum Kindergarten
Beim Schuleintritt in den Kindergarten können in sachgemässer Anwendung der Vorgaben in der Regelschule von der Institutionsleitung folgende Ausnahmen getroffen werden:
- Einschulung in den Kindergarten (1. Semester): Maximal bis zum Ende des ersten Semesters ist ein reduzierter Kindergartenbesuch möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen separaten Transport.
- Erstes Kindergartenjahr: Die Eltern können ihr Kind für die erste Morgenlektion abmelden. Es besteht kein Anspruch auf einen separaten Transport.
Die Abrechnungsmodalitäten für mögliche Ausnahmeregelungen im Kindergarten sind unter verrechnenbare Leistungen aufgenommen.
Zusatzpensum im Pensenpool
Das Zusatzpensum wird im Pensenplanformular Teil A deklariert. Eine Unterrichtslektion entspricht inkl. aller Arbeitsfelder 3.571 Prozent . Zum Zusatzpensum gehören:
- Schulische Nachbetreuung während der Berufsausbildung (gemäss SOK für die Sonderschulung, Kapitel 3.2.4): Für die schulische Nachbetreuung von ehemaligen Schülerinnen und Schülern der Sonderschule können gemäss Leistungsvereinbarung pro Oberstufenklasse im letzten Schuljahr maximal 2 Lektionen (je 3.571 Prozent) geltend gemacht werden. Für gemischte Oberstufenklassen insgesamt 2 Lektionen.
Diese zusätzlichen Lektionen werden durch die Institutionsleitung verwaltet und je nach Übernahme der Aufgaben (Lehrpersonen, Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen) eingesetzt.
Inhalte dieser zusätzlichen Unterrichtszeit: wöchentliche Unterstützung in Form von Aufgabenhilfe und Beratung, Koordination zwischen Lehrbetrieb, Berufsschule und Eltern. - Entlastungslektion der Oberstufenlehrpersonen mit Klassenverantwortung: Der Pensenpool kann pro Oberstufenklasse um eine Lektion (3.571 Prozent) für die Lehrperson mit Klassenverantwortung erhöht werden.
Tagesschulbetrieb und Schülertransport
Tagessonderschulen haben im Prinzip einen einheitlichen Schulbeginn und einen einheitlichen Schulschluss.
Mittagsbetreuung durch Lehrpersonen
Die Mittagsbetreuung durch Lehrpersonen im Rahmen der ausserschulischen Betreuung gilt als zusätzlicher Auftrag und wird im Berechnungstool des BLD als «Projekt im Arbeitsfeld Schule» erfasst oder auf der Grundlage der Jahresarbeitsstunden (1906 Arbeitsstunden bei 4 Wochen Ferien) berechnet.
Schülertransport
Der Schülertransport orientiert sich am Tagesschulbetrieb. Die Sonderschule ist besorgt für den Schülertransport am Morgen und am Schulschluss des Tages.
Berufsberatung
Die Beratung wird für alle Schülerinnen und Schüler von den Berufsberaterinnen und den Berufsberatern der Invalidenversicherung (IV) wahrgenommen. Jeder individuelle Einsatz der IV-Berufsberatung bedarf einer formellen IV-Anmeldung. Diese Anmeldung kann durch die Eltern bzw. durch den gesetzlichen Vertreter eingereicht werden.
Bei Jugendlichen ohne Anspruch auf IV-Leistungen kann für die Vermittlung von Lehrstellen in der freien Wirtschaft die Berufsberatung oder die Lehrstellenbörse der öffentlichen Berufsberatung beigezogen werden.