Die Pauschale Transport gilt für die Tagessonderschulen und Sonderschulinternate.

Grundlage

Die Grundlage für die Berechnung der Pauschale Transport bilden der Transport-Typ, d.h. Tarif pro Entfernungskilometer; die Distanz zwischen der Sonderschule und dem Wohnort der Schülerinnen und Schüler (durchschnittlicher Entfernungskilometer); die Anzahl Schülerinnen und Schüler mit Rollstuhl sowie  Anzahl Fahrten.

a) Transport-Typ

Der Transport-Typ bestimmt den Tarif pro Entfernungskilometer. Der Tarif je Transport-Typ ist in der Übersicht Pauschalen enthalten. Für die Abgeltung des Transportaufwands gibt es für Tagessonderschulen folgende drei Transport-Typen:

  • mehrheitlich öffentliche Verkehrsmittel (Tarif ÖV)
  • öffentliche Verkehrsmittel und / oder Schulbus (Tarif ÖV / Schulbus)
  • nur Schulbus (Tarif Schulbus)

Die Zuordnung des Transport-Typs wird für jede Sonderschule in der Leistungsvereinbarung verankert.

Sonderschulen mit unterschiedlichen Zielgruppen und Einzugsgebieten (regional/ kantonal) werden unterschiedlichen Transporttypen zugewiesen.

Für Schülerinnen und Schüler im Internat wird immer der Tarif ÖV entschädigt.

 

b) Distanz bzw. Ermittlung der durchschnittlichen Entfernungskilometer

Das BLD berechnet den durchschnittlichen Entfernungskilometer (EKm) zwischen Schule und Wohnort der Schülerinnen und Schüler im Einzugsgebiet. Für die Berechnung ist der Schülerbestand vom 1. September massgebend. Der ermittelte durchschnittliche Entfernungskilometer je Sonderschule ist in der Übersicht Pauschalen aufgeführt und gilt ab 1. Januar für das ganze Kalenderjahr.

 

c) Anzahl Schülerinnen und Schüler mit Rollstuhl

Der Tarif für Schülerinnen und Schüler mit Rollstuhl erhöht sich wie folgt:

  • ÖV-Typ um den Faktor 5
  • ÖV-Schulbus-Typ um den Faktor 2
  • Schulbus-Typ um den Faktor 1.5

 

d) Verrechenbare Fahrten

Basis für die Ermittlung der verrechenbaren Fahrten sind die Präsenztage Schule (Tagessonderschule) oder die Präsenztage Internat.  Eine separate Erfassung der Transportleistungen ist nicht erforderlich.

Tagessonderschulen

  • Für Schülerinnen und Schüler in Tagessonderschulen, die den Weg zwischen Elternhaus und Sonderschule täglich zweimal (Hin- und Rückfahrt) zurücklegen, werden zwei Fahrten pro Präsenztag entschädigt.

Sonderschulinternat

  • Für Schülerinnen und Schüler in einem Sonderschulinternat, die nur am Wochenende nach Hause zurückkehren, werden zwei Fahrten pro fünf Präsenztage Internat (Wocheninternat, Wochenend- und Ferienbetreuung) entschädigt.
  • Bei Aufenthalten in einem Sonderschulinternat sind grundsätzlich die Eltern für den Transport besorgt. Bei Bedarf können sie eine Rückerstattung der ÖV-Kosten inkl. der Kosten für die Begleitperson bei der Sonderschule geltend machen (Sonderpädagogik-Konzept für die Sonderschulung, Kapitel 13.1.4).

Berechnung der Pauschale Transport

Tagessonderschulen

Die Grundlagen zur erfassung der Pauschale Transport in den Tagessonderschulen umfasst folgende Punkte:

  • Präsenztage Schule der Schülerinnen und Schüler ohne Rollstuhl
  • Präsenztage Schule der Schülerinnen und Schüler mit Rollstuhl
  • durchschnittlicher Entfernungskilometer Schule (Übersicht Pauschalen)
  • Betrag pro EKm (Übersicht Pauschalen)
  • Faktor Rollstuhl bei Schülerinnen und Schülern mit Rollstuhl

Die Pauschale Transport Schule für Schülerinnen und Schüler ohne Rollstuhl wird wie folgt berechnet:

=> Präsenztage Schule × [2 Fahrten × durchschnittliche Entfernungskilometer] × Betrag pro EKm 

Pauschale Transport Schule für Schülerinnen und Schüler mit Rollstuhl wird wie folgt berechnet

=> Präsenztage Schule × [2 Fahrten × durchschnittliche Entfernungskilometer] × Betrag pro EKm × Faktor Rollstuhl 

 

Sonderschulinternate

Die Grundlagen für die Berechnung der Pauschale Transport für Sonderschulinternate umfasst folgende Punkte:

  • Präsenztage Internat (Wocheninternat, Wochenend- und Ferienbetreuung) der Schülerinnen und Schüler ohne Rollstuhl
  • Präsenztage Internat (Wocheninternat, Wochenend- und Ferienbetreuung) der Schülerinnen und Schüler mit Rollstuhl
  • durchschnittlicher Entfernungskilometer Internat (Übersicht Pauschalen)
  • Betrag pro EKm (Übersicht Pauschalen)
  • Faktor Rollstuhl bei Schülerinnen und Schülern mit Rollstuhl

Berechnung Pauschale Transport für Schülerinnen und Schüler im Sonderschulinternat ohne Rollstuhl:

=> Präsenztage Internat × [2/5 Fahrten × durchschnittliche Entfernungskilometer] × Betrag pro EKm

Berechnung Pauschale Transport für Schülerinnen und Schüler im Internat mit Rollstuhl:

=> Präsenztage Internat × [2/5 Fahrten × durchschnittliche Entfernungskilometer] × Betrag pro EKm × Faktor Rollstuhl

 

Mehrwertsteuer

Werden Schülerinnen und Schüler im Auftrag der Schule von einem privaten Transportunternehmen transportiert, so ist vom Transportunternehmer auf der erbrachten und in Rechnung gestellten Transportleistung Mehrwertsteuer zu entrichten. Nicht mehrwertsteuerpflichtig ist die «Pauschale Transport», welche die Sonderschule als Abgeltung für die Schülertransporte erhält. Dies gilt unabhängig davon, wie die Transportleistungen erbracht werden (z.B. von einem Taxiunternehmen, mit eigenem Chauffeur ).