Die Pauschale Schule umfasst die Elemente «A. Schulische Förderung», «B. Ausserschulische Betreuung in Tagessonderschulen» sowie «C. Overhead, Dienste, Sachaufwand (inkl. Mobiliar)». Ihre Berechnung wird nachfolgend erläutert.
Element A. bildet den kantonalen Beitrag für die Schulische Förderung je Sonderschule in Franken ab. Ausschlaggebend für die Berechnung ist der Pensenplan (vgl. Ausführungen zum > Pensenplan sowie > Praxisanleitung zur Pensenplanerstellung). Das Pensum im Rahmen der ausserschulischen Betreuung ist nicht im Pensenplan enthalten.
Das BLD berechnet das Element A. Schulische Förderung pro Präsenztag wie folgt:
Pensenplan
Der Pensenplan (Stichtag 1. November) beinhaltet
- die Berechnung des Pensenpools aufgrund der Anzahl Schülerinnen und Schüler und deren Förder- und Betreuungsbedarf (Bedarfsstufe), Teil A
- das Pensum des angestellten Schulteams (Lehr- und Fachpersonen) am 1. November mit Lohnsumme des Folgejahres, Teil B
- das Pensum des angestellten Personals (Assistenz, Praktikantinnen, Lernende), Teil C
- Beilage zum Pensenplan:
- Grundlage für die Aufsicht, Teil D
- Grundlage für die Statistik, Teil E
Die im Pensenplan ausgewiesenen Lohnkosten für das kommende Kalenderjahr werden auf das Pensum gemäss Pensenpool (100 Prozent) hochgerechnet.
Zusatzkosten
Die hochgerechnete Lohnsumme (100 Prozent) wird erhöht zur Finanzierung von:
- Stellvertretungen und Zulagen: Stellvertretungen, Klassenlehrerzulagen, Leistungsprämien und Intensivweiterbildung (Versicherungsrückerstattungen sind im prozentualen Anteil berücksichtigt)
→ + XX Prozent der Lohnkosten - Sozialleistungen (obligatorische Arbeitgeber-Versicherungsbeiträge)
→ + XX Prozent der Lohnkosten, inkl. Stellvertretungen und Zulagen.
Bitte beachten: Der bewilligte Prozentsatz für Stellvertretungen und Zulagen und der Sozialleistungssatz sind in der Übersicht der Pauschalen ersichtlich, die der Sonderschule jeweils Anfang Kalenderjahr zugestellt wird. Veränderungen werden im Dezember mit den Pauschalen kommuniziert.
Leistungsangebote der ausserschulischen Betreuung sind die Mittagsbetreuung und die ausserschulische Betreuung vor und nach dem Unterricht (vgl. Anhang 2, Kapitel 2.1 des SOK für die Sonderschulung). Die ausserschulische Betreuung ist in der Leistungsvereinbarung verankert und wird anteilmässig auf einen Schulbetriebstag umgerechnet (Übersicht Pauschalen, ehem. Tarifblatt). Eine separate Erfassung auf der Präsenzliste entfällt.
Mittagsbetreuung
- Die Mittagsbetreuung wird zusätzlich zum Unterricht angeboten und gehört zum Leistungspaket einer Tagessonderschule.
- Die Mittagsbetreuung wird viermal pro Woche, mindestens 90 Minuten angeboten (ab Oberstufe auch 60 Minuten möglich).
Berechnungsbeispiel:
- je 5 Präsenztage Schule = 4 × Mittagsbetreuung
- pro Präsenztag Schule = 0,8 × Mittagsbetreuung
Ausserschulische Betreuung vor und nach dem Unterricht
- Umfasst Betreuungseinheiten morgens und/oder nachmittags: Diese dauern mindestens 90 Minuten und sind im Stundenplan verankert.
- Die ausserschulische Betreuung gehört zu den ergänzende Leistungen der Tagessonderschulen und steht den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Es liegt eine schriftliche Anmeldung der Eltern für ein Semester vor. Die Eltern sind für den Transport verantwortlich.
- Maximal abrechenbar sind die in der Leistungsvereinbarung verankerten Leistungen. Die Sonderschule erfasst die Auslastung.
- Die Mindestauslastung beträgt 70 Prozent der in der Leistungsvereinbarung genehmigten Anzahl Plätze für ausserschulische Betreuung.
Pro Präsenztag Schule wird ein Beitrag für die Leistungen des Overheads, der Dienste sowie für den Sachaufwand der Sonderschule entrichtet.
Der Sachaufwand beinhaltet auch Unterhalt, Anschaffungen sowie Abschreibungen auf Mobilien, Fahrzeugen und Informationstechnologie.
Damit der unterschiedliche behinderungsbedingte Bedarf berücksichtigt werden kann, stehen vier Kategorien zur Verfügung. Die Kategorie «Medizinisch» (med) berücksichtigt in Sonderschulen mit medizinischem Schwerpunkt und Bedarfsstufe C den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der medizinisch-therapeutischen Massnahmen mit der IV und den Krankenkassen.
Die nachfolgend ersichtliche Zuordnung der Kategorie je Sonderschule (Stand 2024) erfolgt durch das BLD.
Übersicht Kategorie Overhead, Dienste, Sachaufwand Schule und Wohnen
Sonderschule |
Kategorie Overhead, Dienste, Sachaufwand Schule |
Kategorie Overhead, Dienste, Sachaufwand Wohnen |
---|---|---|
HPS St.Gallen |
2 |
|
HPV Wiggenhof |
2 |
2 |
HPS Heerbrugg |
2 |
|
HPS Seidenbaum |
2 |
2 |
HPS Stiftung Balm |
2 |
2 |
HPS Toggenburg |
2 |
|
HPS Flawil |
2 |
|
Johanneum |
2 |
2 |
SHS St.Gallen |
1 |
1 |
SHS Toggenburg |
1 |
|
tipiti Jahrzeitenhaus |
1 |
|
tipiti OS Wil |
1 |
|
Heim Oberfeld |
1 |
2 |
Schulheim Hochsteig |
1 |
2 |
Kinder Dörfli |
1 |
2 |
Evang. SH Langhalde |
1 |
2 |
Bad Sonder |
1 |
2 |
Sonderschulint. Hemberg |
1 |
2 |
CP-Schule |
4 |
2 |
Stiftung Kronbühl |
4 |
4 |
Stiftung Kronbühl, HPS-Gr. |
|
2 |