Abrechnung mit anderen Kantonen

Ausserkantonale Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerinnen und Schüler mit ausserkantonaler Zuständigkeit in Sonderschulen werden in gleicher Höhe und Art finanziert wie die St.Galler Schülerinnen und Schüler. Im Sinn der IVSE sichern die Wohnkantone der Schülerinnen und Schüler die Finanzierung des Platzes mittels Kostenübernahmegarantie (KÜG) zu. Die Sonderschulen rechnen direkt mit den Wohnkantonen ab.

Für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler legt der Standortkanton (St.Gallen) die zu verrechnende Pauschale fest. Dies sind die Pauschale Schule bzw. die Pauschale Wohnen. Ausserdem wird ein Investitionszuschlag dazugerechnet. Über die vom Kanton St.Gallen festgelegten Pauschalen hinaus dürfen keine weiteren Zahlungen der Wohnkantone akzeptiert werden

Die Abrechnung mit anderen Kantonen unterscheidet sich von derjenigen mit dem Kanton St.Gallen hauptsächlich in folgenden Punkten:

  • Für die Abrechnung der Leistung muss eine Kostenübernahmegarantie (KÜG; hier verfügbar) des Wohnkantons der Schülerin oder des Schülers eingeholt werden.
  • Die Höhe der Elternbeiträge legt jeder Kanton selber fest.
  • Die Kosten für den Transport werden mit den Wohnkantonen gemäss Kostenübernahmegarantie (KÜG) des Wohnkantons individuell abgerechnet.

Rechnungsstellung an andere Kantone

Die Sonderschule rechnet ihre Leistung direkt mit den anderen Kantonen ab. Für die Rechnungsstellung an einen anderen Kanton sind folgende Grössen massgebend:

  • Pauschale Schule + Investitionszuschlag Schule
  • Pauschale Wohnen + Investitionszuschlag Wohnen
  • Anzahl Präsenztage Schule
  • Anzahl Präsenztage Internat [a) Wocheninternat, b) Wochenend- und Ferienbetreuung] gemäss monatlicher Leistungsabrechnung (inkl. Präsenzliste)

Die Rechnung an den anderen Kanton weist diese Grössen sowie das Total der Rechnungssumme aus. Ansonsten erfolgt die Rechnungsstellung gemäss Vorgaben des Wohnkantons, auch in Bezug auf die Elternbeiträge.

Investitionszuschlag

Über die Pauschale Infrastruktur finanziert der Kanton St.Gallen die gesamten Kosten (Instandsetzung und Instandhaltung) der betriebsnotwendigen Infrastruktur. Andere Kantone beteiligen sich mittels Investitionszuschlag anteilig an der Finanzierung. Daher berechnet das BLD je Institution getrennt nach dem Bereich Schule und Internat einen Investitionszuschlag. Diesen stellt die Sonderschule den anderen Kantonen als Bestandteil der Pauschale Schule und der Pauschale Wohnen pro Präsenztag in Rechnung.

Das BLD berechnet den Investitionszuschlag Schule und Internat wie folgt und kommuniziert diesen mit der Pauschale Infrastruktur.

Investitionszuschlag Schule

Investitionszuschlag Schule

Investitionszuschlag Wohnen

Investitionszuschlag Wohnen

Finanzierung Schülertransport

Für Schülerinnen und Schüler aus anderen Kantonen bzw. mit ausserkantonaler Zuständigkeit holt die Sonderschule beim zuständigen Kanton vorgängig eine individuelle Kostenübernahmegarantie (KÜG) für den Transport ein. Die Sonderschule prüft, ob durch ausserkantonale Schülerinnen und Schüler zusätzliche Leerfahrten entstehen.

Elternbeiträge

Die Höhe und Abrechnung der Elternbeiträge legen die Wohnkantone der Schülerinnen und Schüler fest. Die Sonderschule ist zuständig für die Erhebung der Elternbeiträge bzw. für die Durchführung allfälliger Inkassomassnahmen. Bezüglich allfälliger Elternerlasse gelten die Vorgaben der jeweiligen Wohnkantone.

Nicht bezahlte Elternbeiträge von ausserkantonalen Sonderschülerinnen und Sonderschülern können i.d.R. im Folgejahr den jeweiligen Wohnkantonen in Rechnung gestellt werden. Gemäss Art. 25 Abs. 3 IVSE sind die Verbindungsstellen der zuständigen Kantone zur Hilfeleistung bei Inkassoproblemen verpflichtet.

Rechnungsstellung

Die Institutionen stellen ihre Leistungen gegenüber dem Wohnkanton der ausserkantonalen Schülerinnen und Schüler als eine Pauschale pro Präsenztag in Rechnung. Die daraus entstehenden Erträge sind wie folgt zu behandeln:

  • Die Leistungsabgeltung bleibt bei der Institution. Sie ist im Konto Erlös ausserkantonale Schülerinnen und Schüler Kontonummer 6100 zu verbuchen.
  • Der Investitionszuschlag wird im Konto «Bildung Rückstellung Investitionszuschlag» verbucht. Der Kanton St.Gallen stellt den Sonderschulen halbjährlich Rechnung.