Abrechnung der Leistungen

Die Sonderschule ist zuständig für die Rechnungsstellung ihrer Leistungen an das BLD. Die Übersicht Pauschalen (ehem. Tarifblatt) beinhaltet die Angaben für die Abrechnung der Leistungen. Sie gilt jeweils für ein Kalenderjahr und wird vom BLD bis Ende Januar an jede Sonderschule verschickt.

Grundpauschalen und Indexierung der Pauschale

Aufgrund der Feiertage fällt die maximal mögliche Anzahl der Schulbetriebstage von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch aus. Dies führt dazu, dass die Sonderschulen nicht jedes Jahr die gleiche Anzahl Schulbetriebstage bzw. Betriebstage Internat abrechnen können. Damit die Sonderschulen unabhängig von den möglichen Betriebstagen den gleichen Ertrag erzielen können, wird eine Grundpauschale Schule und Wohnen auf der Basis von 195 Tagen festgelegt. Die Grundpauschale wird jährlich den bewilligten Personalmehrkosten und der Teuerung angepasst und anschliessend auf der Basis der effektiven Jahresschultage zu den 195 Schultagen indexiert. Die indexierte Grundpauschale ergibt dann die effektive Pauschale des Kalenderjahres. Diese Pauschalen werden dem Kanton in Rechnung gestellt.

Die Berechnung der Grundpauschalen wird den Sonderschulen mit der Übersicht Pauschalen zugestellt. Das BLD berechnet die effektive Pauschale Schule bzw. Wohnen des Kalenderjahres anhand der Grundpauschalen wie folgt:

Grundpauschale

Anpassung der Pauschalen (bewilligte Personalmehrkosten und Teuerung)

Bei der Berechnung der Pauschalen für das kommende Kalenderjahr werden die bewilligte Personalmehrkosten (Kantonsrat) sowie die Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) berücksichtigt. Grundlage für die Erhöhung der Personalkosten ist der durchschnittliche Anteil des Personalaufwands je Pauschale oder Pauschalenelement in den St.Galler Sonderschulen.

Pauschale Schule

  • Element A. Schulische Förderung: Der Pensenplan enthält alle angestellten Personen per 1. November mit den Gehältern der Lohnliste (SGV, BVO) des folgenden Kalenderjahres.
  • Element B. Ausserschulische Betreuung: Das Element besteht zu 100 Prozent aus Personalkosten. Die Pauschale wird gemäss Beschluss des Kantonsrates zu den Personalmehrkosten erhöht.
  • Element C. Overhead, Dienste, Sachaufwand: Der Anteil Personalaufwand (63.9 Prozent) wird gemäss Beschluss des Kantonsrates zu den Personalmehrkosten erhöht.

Pauschale Wohnen

  • Element I. Betreuung Internat (mit Wocheninternat bzw. Wochenend- und Ferienbetreuung): Das Element besteht zu 100 Prozent aus Personalkosten und wird um die bewilligten Personalmehrkosten erhöht.
  • Element II. Overhead, Dienste, Sachaufwand: Der Anteil Personalaufwand (63.9 Prozent) wird um die bewilligten Personalmehrkosten erhöht.

Pauschale Transport

  • Die Pauschale wird der Teuerung angepasst.

Pauschale Infrastruktur

  • Die Pauschale wird alle fünf Jahre, erstmals 2020, der Bauteuerung angepasst. 
  • Verändert sich der Baupreisindex um mehr als 5 Prozentpunkte, so erfolgt eine ausserordentliche Anpassung auf das Folgejahr.

Überprüfung der Pauschalen

Die Höhe der Pauschale Schule und der Pauschale Wohnen wird alle fünf Jahre überprüft (z.B. Teuerung, Verteilung je Behinderungskategorie).

Verrechenbare Leistungen

Verrechenbare Präsenztage

Voraussetzung für die Abrechnung einer Leistungseinheit ist das Vorliegen einer Kostenübernahmegarantie (KÜG). Verrechenbar sind Schulbetriebstag bzw. Betriebstag Internat, wenn die Voraussetzungen gemäss Kapitel 3.1 erfüllt werden.

→ Eintrag Präsenzliste: a

 

Sonderschulunterricht und Schnuppern

Schnuppern gehört zum Sonderschulunterricht, wenn die Sonderschule für die Begleitung und Auswertung des Schnupperns verantwortlich ist. Grundsätzlich können 20 Präsenztage je Kalenderjahr und Schülerin und Schüler abgerechnet werden. Überschreitungen sind proaktiv zu begründen durch die Institution.

Regelmässige Praktikumstage, die im Stundenplan verankert sind, gelten als ordentliche Schulbetriebstage.  

→ Eintrag Präsenzliste: a

Die Sonderschule führt einen Nachweis über die Gründe der Abwesenheiten (Krankheit, Kurve, Rehabilitation, Bündelitag usw.). Darauf wird auch ersichtlich, wann Schülerinnen und Schüler geschnuppert haben.

Folgende Abwesenheiten sind verrechenbar:

  • Spital- und Klinikaufenthalte, Krankheit und Unfall
  • Polizeiliche Massnahme (Kurve)
  • Religiöse Feiertage
  • Todesfall oder Hochzeit nahestehender Verwandter: 3 Tage je Ereignis
  • Auf Wunsch der Eltern gemäss Art. 96 VSG: max. 2 Halbtage pro Schuljahr
  • Rekursverfahren  bis zum Rekursentscheid (gilt nur für St.Galler Schülerinnen und Schüler)

Die Liste der verrechenbaren Abwesenheiten ist abschliessend.

→ Eintrag Präsenzliste: v

 

Reduzierter Unterricht im Kindergarten – Verrechenbarkeit

Im Kindergarten kann bei reduziertem Unterrichtsbesuch (gemäss Ausführungen unter Schulorganisation > Hinweise zum Kindergarten) ein Präsenztag abgerechnet werden:

  • während der Einschulung im ersten Semester;
  • im 1. Kindergartenjahr, wenn das Kind für die erste Lektion abgemeldet wird.

→ Eintrag Präsenzliste: a

Bestandsgarantie und verrechenbare Vakanzen für St.Galler Schülerinnen und Schüler

Bestandsgarantie

Die Sonderschulen sollen über eine gewisse Planungssicherheit während des Schuljahres auch im Falle von unvorhersehbaren Austritten verfügen. Daher garantiert der Kanton St.Gallen für bestimmte Austritte (siehe «Verrechenbare Vakanzen») von St.Galler Schülerinnen und Schülern mit einer Kostengutsprache einen Schülerbestand (Bestandsgarantie), der im laufenden Semester in Rechnung gestellt werden kann.

Für die Bestandsgarantie gelten folgende Regelungen:

  • Per 1. September und 25. Februar erhebt der Kanton St.Gallen den Schülerbestand pro Sonderschule und legt die Bestandsgarantie auf Basis der Anzahl der St.Galler Schülerinnen und Schüler mit einer gültigen Kostengutsprache fest.
  • Fällt der Schülerbestand aufgrund von unvorhersehbaren Austritten (siehe nachfolgend) unter die Bestandsgarantie, wird der vakante Platz vom Kanton St.Gallen mit der vollen Anzahl Schulbetriebstage bzw. Anzahl Betriebstage Wocheninternat bis längstens Ende Semester  (31. Juli bzw. 31. Januar) weiterfinanziert, wenn es sich um eine verrechenbare Vakanz handelt. Der vakante Platz wird wieder belegt, wenn eine Anfrage aus dem Kanton St.Gallen vorliegt.
  • Wird die Bestandsgarantie per Stichtag 1. September bzw. 25. Februar überschritten, können die Präsenztage der neu eingetretenen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Leistungsvereinbarung zusätzlich in Rechnung gestellt werden

Verrechenbare Vakanzen von St.Galler Schülerinnen und Schülern

Folgende unvorhersehbaren Austritte werden als verrechenbare Vakanz (Präsenztage Schule und Wocheninternat) bis Ende Semester weiterfinanziert, wenn der Schülerbestand unter die Bestandsgarantie fällt:

  • Wohnortwechsel bei einem Tagessonderschulbesuch
  • Wohnortwechsel bei Sonderschulung mit Internat, wenn der neue Wohnort ausserhalb des Kantons St.Gallen liegt
  • strafrechtliche Massnahme durch die Justizbehörde (Umplatzierung in ein Justizheim)
  • Umplatzierung in eine Erwachseneneinrichtung
  • Todesfall
  • geschützter Rekurs (ab Entscheid)

→ Eintrag Präsenzliste: v4

Mit Ausnahme der unter obig erwähnten Wohnortwechsel wird ein Übertritt in eine andere Sonderschule nicht bis Ende Semester weiterfinanziert. Es gelten die Grundsätze, dass pro Schülerin bzw. Schüler nur ein Sonderschulplatz finanziert wird und Übertritte in eine andere Sonderschule auf Beginn des Semesters vorzusehen sind (vgl. Sonderpädagogik-Konzept Sonderschulung, Kapitel 3).

Für Ferien- und Wochenendbetreuung werden keine Vakanzen angerechnet.

Bei der Weiterfinanzierung des Schülerbestands unter der Bestandsgarantie werden Schülerinnen und Schüler, welche vom Kanton St.Gallen in einen anderen Kanton umgezogen sind, jedoch weiterhin in der bisherigen Sonderschule bleiben, nicht weiterfinanziert.

Erfassung der Belegung für die Bestandsgarantie

Zweimal jährlich legt das BLD die Bestandsgarantie für St.Galler Schülerinnen und Schüler für das kommende Semester fest. Grundlage sind die im Sonderschulverwaltungsprogramm erfassten Schülerinnen und Schüler mit einer Kostengutsprache. Den Sonderschulen wird der Bestand zur Prüfung zugestellt.

1. Semester
Bis spätestens zweite Woche in den Sommerferien             

BLD: Versand der Schülerlisten

Sonderschule: Richtigkeit der Angaben in der Schülerliste überprüfen

Spätestens bis Mitte zweiter Schulwoche nach den Sommerferien Sonderschule: Retournieren der korrigierten Schülerliste
1. September BLD: Für die Festlegung der Bestandsgarantie werden Kostengutsprachengesuche berücksichtigt, die bis 1. September dem BLD vorliegen.
Festlegen der Schülerzahl für die Bestandsgarantie per 1. September.
Anfang September

BLD: Versand der Bestandsgarantie

BLD: Die Daten werden für die Berechnung des durchschnittlichen Entfernungskilometers verwendet (Übersicht Pauschalen).

2. Semester

ab 21. Februar

BLD: Mitteilung an Sonderschule, wie viele Schülerinnen und Schüler mit einer Kostengutsprache erfasst sind.

BLD: Für die Festlegung der Bestandsgarantie werden Kostengutsprachengesuche berücksichtigt, die bis 21. Februar mit A-Post (Poststempel) zugestellt wurden.

25. Februar BLD: Festlegen der Schülerzahl für die Bestandsgarantie
Anfangs März BLD: Versand der Bestandsgarantie

Elternbeiträge

Rechnungsstellung an die Eltern

  • Die Sonderschulen ziehen die Elternbeiträge direkt bei den Eltern bzw.  den Unterhaltspflichtigen ein. Die auf der Übersicht Pauschalen kommunizierten Pauschalen Schule und Wohnen verstehen sich einschliesslich der Elternbeiträge.
  • Die Sonderschulen stellen dem Kanton St.Gallen die Pauschalen abzüglich der Elternbeiträge in Rechnung.
  • Die Sonderschule kann den Eltern die Elternbeiträge pro Tag, pro Monat oder quartalsweise in Rechnung stellen.

In Bezug auf die Elternbeiträge und die Rechnungsstellung gelten im Kanton St.Gallen folgende Grundsätze (Stand 2018):

  • Elternbeiträge für Tagessonderschülerinnen und -schüler: Für Tagessonderschülerinnen und -schüler zieht die Sonderschule bei der monatlichen Abrechnung von der Pauschale Schule pro Präsenztag den Elternbeitrag von Fr. 4.– ab. Den Eltern werden folgende Beträge in Rechnung gestellt: 
    • pro Tag Fr. 4.–  oder 
    • pro Monat Fr. 70.–

  • Elternbeiträge für Sonderschülerinnen und -schüler im Internat: Für Sonderschülerinnen und -schüler im Wocheninternat oder für Wochenend- und Ferienbetreuung zieht die Sonderschule von der Pauschale Wohnen pro Präsenztag den Elternbeitrag von Fr. 17.– ab. Den Eltern werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
    • Wocheninternat Fr. 17.– pro Tag oder Fr. 285.– pro Monat
    • Wochenend- und Ferienbetreuung Fr. 17.– pro Tag


Wenn Eltern nicht zahlen

  • Die zuständige politische Gemeinde trägt die Elternbeiträge soweit diese uneinbringlich sind.
  • Delkredere oder auch Abschreibungen von Elternbeiträgen können nicht dem Betriebsfonds belastet werden.

Rechnungsstellung bei unvorhersehbaren Austritten

  • Verrechenbare Vakanz (v4): Sind die Bedingungen für die verrechenbare Vakanz erfüllt, stellt die Sonderschule dem BLD weiterhin die Pauschale Schule oder Wohnen ohne Abzug des Elternbeitrags in Rechnung.

Präsenzlisten

Die Sonderschule führt eine Präsenzliste Schule und eine Präsenzliste Internat. Auf der Präsenzliste werden monatlich für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler die Präsenztage erfasst. Eine Schülerin bzw. ein Schüler  mit Internat wird auf der Präsenzliste Schule und auf der Präsenzliste Internat geführt. Die Präsenzliste weist St.Galler Schülerinnen und Schüler mit Rollstuhl aus (vgl. Berechnungsgrundlage Pauschale Transport)

Abrechnung mit dem Kanton St.Gallen

Rechnungsstellung

Die Sonderschule rechnet die erbrachte Leistung monatlich mit dem BLD ab. Die Pauschalen werden je Präsenztag Schule bzw. Präsenztag [a) Wocheninternat, b) Wochenend- und Ferienbetreuung] entrichtet. Die Rechnung wird mit der Präsenzliste eingereicht.

Die Sonderschule stellt dem BLD die Pauschalen wie folgt in Rechnung:

  • Regelfall: Die Schülerin bzw. der Schüler war an einem Schulbetriebstag bzw. an einem Betriebstag Internat anwesend oder die Abwesenheit ist verrechenbar (siehe verrechenbare Leistungen)
    • Für Tagesschülerinnen und -schüler: die Pauschale Schule abzüglich des Elternbeitrags von Fr. 4.– pro Präsenztag Schule.
    • Für Sonderschülerinnen und -schüler mit Internat: die ganze Pauschale Schule Internatsschüler und die Pauschale Wohnen abzüglich des Elternbeitrags von Fr. 17.– pro Präsenztag Internat.

  • Verrechenbare Vakanz: Die Pauschale Schule bzw. die Pauschale Wohnen wird wie im Regelfall (siehe vorangehen) abgerechnet, jedoch ohne Abzug der Elternbeiträge.

Abrechnungsinformationen

Die Sonderschulen reichen dem BLD mit der Abrechnung folgende Informationen mit:

Schule / Wohnen

Total Schule Wohnen

Transport

Transport
Elternbeiträge

Die Sonderschule berechnet das Total des Rechnungsbetrages an das BLD wie folgt:

Berechnung Rechnungsbeitrag

Einreichen der Rechnung

Die Institution stellt dem BLD die unterzeichnete Abrechnung per Post oder elektronisch zu. Im internen Kompetenz- und Unterschriftenreglement regelt die Institution, wer für die Richtigkeit der Abrechnung sowie der Angaben auf den Beilagen zur Abrechnung verantwortlich ist und sie mit seiner Unterschrift bestätigt. Als Beilage zur Abrechnung werden dem BLD folgende Unterlagen als PDF-Datei, Format A4, elektronisch zugestellt. Für die Unterschrift bitte keine rote Farbe wählen.

Beilagen zur Rechnung:

  • eine Präsenzliste Schule und eine Präsenzliste Internat Kanton St.Gallen
  • eine Präsenzliste Schule und eine Präsenzliste Internat andere Kantone
  • ein Zusammenzug der Präsenzliste Schule und der Präsenzliste Internat Kanton St.Gallen mit Angaben zur Anzahl Schülerinnen und Schüler total und zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Rollstuhl zur Berechnung der Pauschale Transport
  • ein Zusammenzug Präsenzliste Schule und Internat anderer Kantone zur Berechnung des Investitionszuschlags
  • Jährlich je Kalenderjahr: Anzahl «v», «a», «v4» und nicht verrechenbare Präsenztage Schule und Wocheninternat

Abrechnungs- und Präsenzerfassungstool

Um die Abrechnung zu vereinfachen, steht bei Bedarf ein Abrechnungs- und Präsenzerfassungstool auf Excel-Basis zur Verfügung (Direktlink). Nutzt eine Sonderschule eine eigene IT-Lösung wie z.B. Abacus, ist sie dafür besorgt, dass ihr IT-System die erforderlichen Daten liefert. Alternativ füllt sie das Abrechnungsformular (Excel-Sheet) und die Präsenzliste manuell aus.