Rückblick
Im Folgenden werden verschiedene Themenbereiche des Geschäftsjahres 2023 erläutert.
Bekämpfung der Arbeitsausbeutung
Seit dem Jahr 2017 ist bei der Staatsanwaltschaft das Konzept gegen die Ausbeutung der Arbeitskraft in Kraft. Im September 2023 fand in St.Gallen ein interdisziplinärer Sensibilisierungsworkshop unter der Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) statt.
Premiere der Staatsanwaltschaft St.Gallen an den LawDays 2023
Im April 2023 fanden im Pfalzkeller in St.Gallen die LawDays 2023 statt. Nebst Anwaltskanzleien, Banken, Revisionsgesellschaften und Gerichten war auch die Staatsanwaltschaft St.Gallen erstmals mit einem Stand vertreten. Ziel des Auftritts war es, angehende Juristinnen und Juristen für unsere spannende Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft zu motivieren. Unser Stand stiess bei den Studierenden auf grosses Interesse, was uns sehr freut und positiv in die Zukunft blicken lässt. Bereits kurze Zeit nach dem Auftritt an den LawDays 2023 bewarben sich bereits mehrere Studierende bei uns auf ein Volontariat.
Medienwirksame Fälle im Jahr 2023
Der neue Lebenspartner einer Frau verging sich mehrfach an deren elfjährigen Tochter. Die Staatsanwaltschaft versetzte den Beschuldigten umgehend in Untersuchungshaft und klagte ihn nach akribischer Untersuchung zeitnah wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung an. Die Verurteilung vor Kreisgericht wurde zwischenzeitlich vom Kantonsgericht im Wesentlichen bestätigt: Der Mann muss für fünf Jahre ins Gefängnis und seine Pädophilie wird vollzugsbegleitend behandelt. Eine Anerkennung für die Arbeit der Staatsanwaltschaft.
Die konsequente Strafverfolgung und das Urteil ist ein klares, unmissverständliches Signal: die Instrumentalisierung von Macht im Leistungssport wird strafrechtlich geahndet – junge Sportlerinnen und Sportler sind nicht schutzlos – die Täterinnen und Täter riskieren die berufliche Existenz auf Lebzeiten.
Einem Trainer des Leistungszentrums Wil wirft die Staatsanwaltschaft vor, seine Machtposition gegenüber dem jugendlichen Opfer bewusst zu seiner sexuellen Befriedigung ausgenutzt zu haben. Der nun ergangene Schuldspruch* lautet auf mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern und mehrfache sexuelle Nötigung. Das Kreisgericht verurteilte den Trainer zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten und verbot ihm lebenslänglich jede berufliche oder organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu weiblichen Minderjährigen umfasst. Zudem wurde die Landesverweisung gesprochen.
*Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft erliess gegen einen Hauptverantwortlichen eines Milchverarbeitungsbetriebes einen Strafbefehl* wegen über mehrere Jahre andauernden Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer. Hierdurch umging das Unternehmen die eigentlich angefallenen Entsorgungskosten von weit über 70'000 Franken. Neben einer Geldstrafe, deren Tagessatzhöhe sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten richtet, und einer Busse über CHF 10'000.-, verlangt die Staatsanwaltschaft die Rückerstattung der bei rechtmässigem Verhalten eigentlich entstandenen Entsorgungskosten – ganz nach dem Motto: "Verbrechen darf sich nicht lohnen!"
*Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Bild des Schreckens zeigte sich der Staatsanwältin, als diese noch in der Nacht zur Unfallstelle ausrückte. Eine sogenannte Raserfahrt hatte drei Todesopfer sowie mehrere Schwerverletzte zur Folge. Die unfallverursachende junge Autolenkerin, die selbst überlebte, wurde wegen dreifacher fahrlässiger Tötung und wegen grob qualifizierter Verkehrsregelverletzung angeklagt. Antragsgemäss verurteile das Kreisgericht die Frau zu vier Jahren Freiheitsstrafe, die sie zu verbüssen hat.*
*Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Massive Sexualdelikte geschehen teils subtil, oftmals werden Vertrauens- und Machtpositionen schamlos ausgenutzt. So auch in einem Verfahren, in welchem die Staatsanwaltschaft einen jungen Mann anklagte, der das Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis zu vier jungen Frauen ausnutzte. Die Opfer, teils noch minderjährig, waren Mitglieder einer stark hierarchisch gegliederten Mittelschulverbindung. Die Staatsanwaltschaft forderte vor Kreisgericht Schuldsprüche u.a. wegen mehrfacher Vergewaltigung und weiterer sexueller Handlungen. Das Kreisgericht folgte im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Beschuldigten zu knapp acht Jahren Freiheitsstrafe.*
*Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.