Aktion MIDAS: Erfolgreiche Zusammenarbeit gegen Cybercrime über die Kantonsgrenzen hinaus
Cybercrime kennt keine Grenzen. Ebenso wenig wie der Kampf gegen Online-Anlagebetrüger. Seit Sommer 2022 führt das Kantonale Untersuchungsamt St.Gallen in der Aktion MIDAS ein interkantonales Verfahren gegen betrügerische Investmentplattformen im Internet. Die erfolgreiche Kooperation zwischen der Staatsanwaltschaft St.Gallen, den Kantonspolizeien St.Gallen und Zürich sowie den kosovarischen Strafverfolgungsbehörden könnte ein Modell für die Zukunft sein.
Das Kantonale Untersuchungsamt des Kantons St.Gallen / Cybercrime führt seit dem Sommer 2022 in der Aktion MIDAS ein interkantonales Sammelverfahren gegen sogenannte Online-Anlagebetrüge (betrügerische Investmentplattformen im Internet). Bei diesen Betrügen kontaktierte die Täterschaft Personen telefonisch, die in der Vergangenheit auf betrügerische Investmentangebote reingefallen waren, und sie gaukelte diesen vor, dass sich ihre damaligen vermeintlichen Investments gut entwickelt haben. Dazu generierte die Täterschaft Kundenkonten auf eigens dafür kreierten Webseiten. Um die «Gewinne» ausbezahlt zu erhalten, überzeugte die Täterschaft die betroffenen Personen schliesslich, weitere Zahlungen («Gebühren») zu tätigen. Eine Auszahlung erfolgte jedoch trotz der Zahlung dieser Gebühren nie.
Die Erfahrungen aus der interkantonalen Zusammenarbeit in der Aktion MIDAS zeigen, dass eine solche gemeinsame Vorgehensweise auch für künftige Verfahren sinnvoll sein könnte.
Die Verfahrensführung in der Aktion MIDAS ist speziell, da die Verfahrensleitung bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen liegt, die polizeiliche Sachbearbeitung aber sowohl durch die Kantonspolizei St.Gallen wie auch durch die Kantonspolizei Zürich erfolgt. Durch diese interkantonale Kooperation profitieren die sankt-gallischen Strafverfolgungsbehörden von den personellen und fachlichen Ressourcen der Kantonspolizei Zürich, welche sich mit Ermittlern ins Verfahren einbringen kann, die in den ursprünglich im Kanton Zürich angelaufenen Fall bereits von Anfang an involviert waren. Die Erfahrungen aus dieser interkantonalen Zusammenarbeit zeigen, dass eine solche gemeinsame Vorgehensweise auch für künftige Verfahren sinnvoll sein könnte.
Im Weiteren wurden in der Aktion MIDAS gute Erfahrungen mit den kosovarischen Strafverfolgungsbehörden gesammelt. Auf Rechtshilfeersuchen des Kantonalen Untersuchungsamts hin konnten im August 2023 an verschiedenen Orten im Kosovo gleichzeitig mehrere Hausdurchsuchungen an Domizilen von tatverdächtigen Personen durchgeführt werden. Dabei standen rund 40 bis 50 Personen der Kosovo Police im Einsatz. Der verfahrensleitende Staatsanwalt des Kantonalen Untersuchungsamts sowie je ein Ermittler der Kantonspolizei St.Gallen und der Kantonspolizei Zürich durften die kosovarischen Einsatzkräfte beim Einsatz vor Ort begleiten. Bei diesen Durchsuchungen konnten Beweismittel sichergestellt werden. Zudem ist der symbolische Charakter dieser im Kosovo durchgeführten Zwangsmassnahmen nicht zu unterschätzen: Es wurde den aus dem Kosovo stammenden Tatverdächtigen aufgezeigt, dass sie sich in ihrem Heimatland nicht in einer rechtsfreien Zone befinden und die kosovarischen Strafverfolgungsbehörden mit den Schweizer Behörden ausgezeichnet kooperieren.