Triage bei der Bearbeitung von Cyberdelikten
Die Zahl der angezeigten Delikte im Bereich Cybercrime und digitalisierte Kriminalität steigt. Aus verschiedenen Gründen ist die Aufklärung jedoch oft schwierig bis unmöglich. Um die Ressourcen bei Staatsanwaltschaft und Polizei zu schonen, werden in einem Pilotverfahren Delikte auf ihre Erfolgsaussichten hin beurteilt.
«Am erfolgversprechendsten sind Fälle, bei welchen die Täterschaft in der Schweiz und nicht in erfahrungsgemäss unkooperativen Staaten zu verorten ist.»
Bei vielen dieser Delikte ist die Aufklärung unter anderem wegen der Spurenlage und der Internationalität der Taten schwierig bis unmöglich. Da die Ressourcen sowohl bei der Staatsanwaltschaft wie bei der Kantonspolizei knapp sind, sollen die verfügbaren Mittel dort eingesetzt werden, wo es erfolgsversprechende Ermittlungsansätze gibt. Aus diesem Grund starten die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft im 1. Quartal 2024 ein Pilotverfahren, bei welchem die eingegangenen Anzeigen zentral durch Fachkräfte der Polizei und der Staatsanwaltschaft auf mögliche Deliktsserien überprüft und die Erfolgsaussichten von Ermittlung und Überführung der Täterschaft beurteilt werden. Abgesehen von der stetigen Überprüfung auf Deliktsserien anhand von sog. digitalen Tatmitteln (von Täterschaft benutzte E-Mail-Adressen, Webseiten, Kontoverbindungen, Kryptowährungsadressen etc.) mittels täglichen und automatischen Abgleichs werden lediglich in erfolgsversprechenden Fällen weitergehende polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet bzw. staatsanwaltliche Untersuchungsverfahren eröffnet. Erfolgsversprechend sind bspw. Fälle, bei welchen die Täterschaft in der Schweiz und nicht in erfahrungsgemäss unkooperativen Staaten zu verorten ist. Die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft erwarten durch diesen Prozess eine Entlastung der Frontmitarbeitenden sowie einen gezielteren und schonenderen Einsatz der verfügbaren Ressourcen.