Mediation in Jugendstrafsachen
Eine geleitete Mediation gibt Kindern und Jugendlichen die Chance, Konflikte im Zusammenhang mit Straftaten eigenständig zu lösen. Dieser Weg wurde durch die Jugendanwaltschaft im Kanton St.Gallen in den letzten Jahren stark gefördert, was zu einer deutlichen Zunahme der Anfragen und Mediationen führte.
Das Jugendstrafrecht sieht die Möglichkeit vor, anstelle eines Strafverfahrens eine Mediation durchzuführen. Dabei wird den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geboten, Konflikte, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, mit der Unterstützung einer neutralen Vermittlungsperson selbst zu regeln und eigene Vereinbarungen zu treffen.
Die Konfrontation mit den eigenen Taten in der Mediation ist schwierig, aber sie ermöglicht, Unrecht und Schaden so weit als möglich wiedergutzumachen.
Bei Mediationen in Jugendstrafsachen müssen sich die Beschuldigten mit ihren Taten und deren Folgen auseinandersetzen und Verantwortung dafür übernehmen. Was einfach scheint, ist es meistens nicht. Fehler einzugestehen und mit dem, was man ausgelöst hat, konfrontiert zu werden, ist schwierig. Aber es ermöglicht, das Unrecht wiedergutzumachen und den verursachten Schaden zu begleichen.
Bei einer Mediation findet der Ausgleich gegenüber dem Opfer und nicht primär gegenüber dem Staat statt.
Für die Geschädigten ist es die Chance, sich einzubringen und selber mitzubestimmen wie das ihnen widerfahrene Unrecht so weit wie möglich wiedergutgemacht werden kann. Das stärkt sie in ihrer Selbstwirksamkeit und in der Verarbeitung des Geschehenen. So profitieren beide Seiten von einer einvernehmlichen Lösung und der Ausgleich findet gegenüber dem Opfer und nicht primär gegenüber dem Staat statt. Lösungen, die gemeinsam erarbeitet werden, dienen auch einem nachhaltigen Rechtsfrieden.
Oft wird die Möglichkeit der Mediation den Beteiligten dann angeboten, wenn die Parteien sich kennen (Schule, Ausgang, Nachbarschaft etc.) oder wenn sich beide Seiten etwas haben zu Schulden kommen lassen. Auch wenn Beschuldigte Reue zeigen und/oder Geschädigte Angst vor weiteren Repressionen äussern, kann eine Mediation gut geeignet sein.
Da die Mediation auf der Jugendanwaltschaft des Kantons St.Gallen in den letzten Jahren sehr gefördert wurde, haben sich die Anfragen und die durchgeführten Mediationen innert der letzten sechs Jahre erfreulicherweise mehr als verdoppelt. Die Mediationen finden unter Leitung von kompetenten Mitarbeiterinnen der Jugendanwaltschaft statt, welche sich in diesem Gebiet weitergebildet haben. Das hat sich als effizient und unkompliziert erwiesen und hat dem Mediationsverfahren auf der Jugendanwaltschaft des Kantons St.Gallen zum Durchbruch verholfen.