Ausblick

Hier wagen wir einen Blick in die Zukunft.

Teilrevision Strafprozessordnung

Im Juni 2022 wurden die revidierten Bestimmungen der StPO verabschiedet, als Vollzugsbeginn wurde der 1. Januar 2024 gewählt. Auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft werden insbesondere folgende Änderungen grössere Auswirkungen haben:

> Mehr zum Thema

Pilotprojekt Spracherkennungsprogramm "voscriba"

Ab 1. Januar 2024 ermöglicht die Strafprozessordnung, dass Einvernahmen der Staatsanwaltschaft mittels Audio- oder Videogerät aufgezeichnet und auf eine laufende Protokollierung während den Einvernahmen verzichtet werden kann. Diese neue Option bietet grosses Potential. Einerseits sind Einvernahmen ohne gleichzeitige Protokollierung flüssiger und kürzer. Der Fokus der Staatsanwältin oder des Staatsanwaltes ist vollständig und ununterbrochen bei der befragten Person. Andererseits können Spracherkennungsprogramme mit KI für die nachträgliche Protokollierung verwendet werden. Dies schont personelle Ressourcen. Aufgrund dieser Ausgangslage ist die Staatsanwaltschaft St.Gallen aktiv geworden und hat im Sommer 2023 ein Pilotprojekt mit dem Spracherkennungsprogramm «voscriba» gestartet, welches gesprochene schweizerdeutsche Dialekte in das Schriftdeutsche transkribieren kann. Erste Testeinvernahmen sind vielversprechend.

Cybertrends

Wie den polizeilichen Kriminalstatistiken der letzten Jahre zu entnehmen ist, steigt die Anzahl der angezeigten Delikte im Bereich Cybercrime und digitalisierter Kriminalität jedes Jahr an.

> Mehr zum Thema