Basiszahlen Soziale Sicherheit
Von den unbeschränkt Steuerpflichtigen über 24 Jahren verfügten in der Steuerperiode 2021 gut 85 Prozent über weniger als 100'000 Franken Reineinkommen. Rund 0,3 Prozent der Steuerpflichtigen versteuerten 500'000 Franken oder mehr, rund 13 Prozent weniger als 20'000 Franken Reineinkommen. Mit dem Ziel, Armut zu verhindern, kommt die Sozialhilfe dann zum Tragen, wenn Einkommen und Vermögen nicht mehr zur Existenzsicherung ausreichen. Im Jahr 2022 bezogen 2 Prozent der St.Galler Bevölkerung Sozialhilfe.
Einkommensverteilung
Im Jahr 2021 gab es im Kanton St.Gallen rund 281'200 Steuerpflichtige über 24 Jahre (T1). Den grössten Anteil bildeten die unverheirateten und kinderlosen Steuerpflichtigen bis 65 Jahre (rund 40 Prozent), gefolgt von den über 65-Jährigen (knapp 26 Prozent) und den verheirateten 25- bis 65-jährigen Paaren mit Kindern (rund 17 Prozent). Das Reineinkommen, das dem Total aller Einkünfte abzüglich der zulässigen Gewinnungskosten und allen anderen Abzügen ohne die Sozialabzüge entspricht, ist unter den Steuerpflichtigen unterschiedlich verteilt. Knapp ein Viertel der Steuerpflichtigen hat ein Reineinkommen zwischen 40'000 und 60'000 Franken und knapp 15 Prozent der Pflichtigen ein Reineinkommen über 100'000 Franken. Je höher das Reineinkommen, umso höher ist auch der Anteil an Steuerpflichtigen, die ein Reinvermögen (Vermögen nach Abzug der Schulden) von über 150'000 Franken besitzen.
Sozialhilfe
Die Zahl der Personen, die wirtschaftliche Sozialhilfe erhalten, hat im Kanton St.Gallen im Jahr 2022 leicht abgenommen (T2). Ihr Anteil an der gesamten Bevölkerung, gemessen durch die Sozialhilfequote, blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 2,0 Prozent. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene tragen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ein deutlich erhöhtes Sozialhilferisiko. Die Mehrheit der unterstützten Minderjährigen lebt dabei in Einelternfamilien. Zwischen 2018 und 2022 hat die Anzahl unterstützter Privathaushalte (–9,7 Prozent) stärker abgenommen als die Anzahl unterstützter Personen (–6,9 Prozent). Dies hängt damit zusammen, dass eine zunehmende Zahl sozialhilfebeziehender Personen nicht in Privathaushalten lebt, sondern vorübergehend oder dauerhaft in übrigen Wohnformen (stationäre Einrichtung, betreutes Wohnen, Kollektivunterkunft, ohne feste Unterkunft). 2022 wohnte gut jede zehnte unterstützte Bedarfsgemeinschaft nicht in einem Privathaushalt. Von den Haushalten mit Sozialhilfe verfügt mehr als die Hälfte über keinerlei zusätzliche Einkünfte, so dass die Existenzsicherung komplett über die Sozialhilfe erfolgt.