Teilrevision des Waldgesetzes
Die Regierung hat die Motion «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes» umgesetzt. Das Resultat war der II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung.
Die Teilrevision des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Waldgesetzgebung sieht die gezielte finanzielle Förderung von im Wald ergriffenen Leistungen vor. Sie beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Umsetzung der eingangs erwähnten Motion. Sie sieht unter anderem Anpassungen vor, die aufgrund der im Jahr 2017 punktuell geänderten übergeordneten Bundesgesetzgebung über den Wald nötig geworden sind. Ferner werden mit dem Nachtrag Anpassungen vorgenommen, die sich im praktischen Vollzug aufgedrängt haben. Die Regierung verabschiedete Botschaft und Entwurf zum Nachtrag des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Waldgesetzgebung im Mai 2022 zuhanden des Kantonsrates.
Das Holznutzungspotenzial im St.Galler Wald beträgt rund 350'000 Kubikmeter pro Jahr.
Neu kann der Kanton Massnahmen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel unterstützen sowie die Holznutzung, die Holzverwendung und den Ausbau der Schutzwaldbewirtschaftung fördern. Zudem kann der Kanton damit die Waldbiodiversität fördern.
Er kann ausserdem Massnahmen unterstützen, die Schadorganismen verhindern und bekämpfen und somit zur Behebung von Schäden am Wald (zum Beispiel herbeigeführt durch Neobiota ) beitragen. Auch der Sicherstellung der minimalen Ausbildung bei Holzerntearbeiten wird Rechnung getragen.
Der II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung trägt dazu bei, das Schwerpunktziel 18 und das Schwerpunktziel 19 zu erfüllen.
Strategie «St.Galler Wald im Klimawandel»
Der Klimawandel fordert den Wald heraus. Dieser kann sich zwar an neue Umweltsituationen anpassen, aber nicht so schnell, wie der Klimawandel vonstattengeht. Die Kantone haben bei der Sicherstellung der Waldleistungen und bei der Beratung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer deshalb eine Verantwortung. Dieser Herausforderung stellen sich das Kantonsforstamt und die Waldregionen mit der Strategie «St.Galler Wald und Klimawandel», die im Jahr 2022 erarbeitet wurde. Sie fasst die wichtigsten Erkenntnisse zusammen, erläutert die Vorgehensweise des St.Galler Forstdienstes und enthält Empfehlungen für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, die in der Praxis direkt angewendet werden können. Damit wird dem Schwerpunktziel 19 Rechnung getragen.