Bahnausbauschritt 2035 wird überarbeitet
Im Juni 2019 hat das Bundesparlament den Bahnausbauschritt 2035 beschlossen. Damit entstehen im Kanton St.Gallen Angebotsverbesserungen. Im Sommer 2022 informierte der Bund, dass die Angebotsplanungen ab 2035 nochmals überprüft werden. Die Ostschweizer Kantone wehren sich gegen mögliche Streichungen von Angeboten.
Mit dem geplanten Angebotskonzept 2035 können die Reisezeiten im Kanton St.Gallen verkürzt werden. Die Knoten Wil und St.Gallen werden ausgebaut. Die Anschlusssituationen werden deutlich verbessert. Die Zahl von S-Bahn-Durchmesserlinien über den Bahnhof St.Gallen hinaus wird erhöht. Die Erreichbarkeit des Rheintals wird dank neuen Direktverbindungen verbessert. Dies trägt dem Schwerpunktziel 4 und dem Schwerpunktziel 15 Rechnung.
Zur Umsetzung des Angebotskonzepts sind Infrastrukturausbauten in verschiedenen Regionen nötig. Die Finanzierung der Ausbauvorhaben hat das Bundesparlament im Juni 2019 beschlossen. Die Planungs- und Projektierungsarbeiten laufen bereits.
Ostschweizer Kantone intervenieren beim Bund
Im Sommer 2022 informierte der Bund jedoch, dass die Produzierbarkeit der künftigen Fahrplankonzepte nochmals überprüft werde. Fast zeitgleich informierte die SBB, dass sie auf das schnelle Fahren in Kurven mit Hilfe der Wankkompensation verzichten wird. Gemäss SBB sei diese Technologie nicht zukunftsfähig. Für den Kanton St.Gallen hat das Konsequenzen: Das geplante Fahrplanangebot zwischen Zürich, St.Gallen und St.Margrethen kann so nicht realisiert werden.
Vom Entscheid des Bundes, das Fahrplankonzept zu überarbeiten, sind verschiedene Ostschweizer Kantone betroffen. Sie haben im Rahmen einer gemeinsamen Vernehmlassungsantwort Verständnis für das Vorgehen von Bund und SBB gezeigt, gleichzeitig aber zum Ausdruck gebracht, dass Verschlechterungen beim künftigen Angebot nicht akzeptabel seien. Nötigenfalls sind zusätzliche Infrastrukturmassnahmen festzulegen, die im Jahr 2026 dem Bundesparlament vorgelegt werden können.