Projekt Justitia 4.0 Für eine sichere digitale Justiz – und einen Weg zum Recht ohne Papierberge

Das Projekt Justitia 4.0 treibt im Auftrag der Justizdirektorinnen und -direktoren sowie der Justizkonferenz die Digitalisierung der Schweizer Justiz voran, indem es einerseits Papierakten durch elektronische Akten ersetzt und andererseits den Rechtsverkehr sowie die Akteneinsicht über die Plattform justitia.swiss abwickelt. Anlässlich des Strategietages 2024 liess sich das Steuerungsorgan von eGovSG über den aktuellen Stand dieses schweizweiten Digitalisierungsprojekts für die Justiz informieren und die Anschlussmöglichkeiten an kantonale Vorhaben aufzeigen.

Lucia Eigensatz Justitia 4.0, Stakeholdermanagement und Transformation

Der elektronische Rechtsverkehr sowie die Akteneinsicht werden in Zukunft über die zentrale Justizplattform justitia.swiss erfolgen. Rund 30'000 Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Anwältinnen und Anwälte werden von dieser Umstellung betroffen sein.

Plattform justitia.swiss laufend weiterentwickeln
Die Plattform muss zahlreiche Anforderungen erfüllen, von einer hohen Benutzerfreundlichkeit bis hin zur strikten Sicherheit der Daten. Die Plattform justitia.swiss ist erstellt und wird mit pilotierenden Justizbehörden seit 2024 laufend weiterentwickelt. Voraussichtlich 2026 wird die fünfjährige Übergangsphase in den gestaffelten Vollbetrieb starten. Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) bildet die gesetzliche Grundlage für Zivil- und Strafverfahren und ist am 20. Dezember 2024 vom Parlament verabschiedet worden. Mit seiner Inkraftsetzung werden gleichzeitig die Zivil- und Strafprozessordnung und weitere Gesetze für den elektronischen Rechtsverkehr mit professionellen Rechtsvertretungen (Obligatorium) angepasst. Privaten Personen steht es weiterhin frei, auch auf postalischem Weg Eingaben bei den Justizbehörden zu machen.

Unterstützung für den digitalen Neustart
Das Projektteam Justitia 4.0 unterstützt Justizbehörden wie Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden sowie Anwältinnen und Anwälte mit Leistungen rund um die Umstellung auf die digitale Arbeitsweise und begleitet die pilotierenden Behörden mit fachkundigen Ansprechpersonen. Auf diese Weise sind alle Beteiligten optimal vorbereitet, wenn der elektronische Rechtsverkehr und die digitale Aktenführung obligatorisch sein werden.

eJustizakte - Applikation (JAA) zur Verfügung gestellt
Damit die Justizbehörden mit ihren digitalen Akten besser arbeiten können, wird ihnen künftig – sofern gewünscht – der auf schweizerische Bedürfnisse angepasste österreichische Justizarbeitsplatz zur Verfügung stehen. Diese eJustizakte-Applikation (JAA) soll die Verwaltung, Bearbeitung und Übermittlung der elektronischen Akten erleichtern; sie kann in eine Fachapplikation der Justizbehörden integriert werden.

Aufgaben der Kantone: Scanning-Prozesse, digitale Arbeitsplätze und gesetzlicher Revisionsbedarf
Zu den Eigenleistungen der Kantone gehören die behördeninternen Scanning-Prozesse, da Privatpersonen weiterhin physische Eingaben machen dürfen, die Behörde diese jedoch als elektronische Akte führen muss. Weiter kommen allfällige bauliche Massnahmen in den Gerichtssälen und Einvernahmeräumen der Staatsanwaltschaften auf die kantonalen Behörden und Entscheidungsträger zu. Zudem muss die Planung der digitalen Arbeitsplätze in Gerichten und Justizbehörden, die digitale Signatur respektive Siegelung der Entscheide sowie die elektronische Archivierung der Akten in den Kantonen vorbereitet werden.


Aufgrund der föderalen Rechtsetzungskompetenz zählt auch der Revisionsbedarf in der Verwaltungsrechtspflege- respektive Sozialversicherungsrechtspflege und möglichen weiteren Erlassen zu den kantonalen Aufgaben, die vorangetrieben werden müssen. Dabei sind die Kantone frei, die Plattform justitia.swiss oder eine eigene Plattform als massgeblichen Kanal für die elektronische Kommunikation zwischen den Behörden und der Anwaltschaft festzulegen. Für strittige kantonale Verwaltungsverfahren stünde die Plattform justitia.swiss jedenfalls zur Verfügung.